Zweitwohnungen in Füssen trotz Höchstsatz nicht i Griff

Rebell @, Mittwoch, 27.04.2022 (vor 941 Tagen)

https://www.br.de/nachrichten/bayern/die-tourismusorte-und-ihr-problem-mit-zweit-und-fe...
Füssen setzt auf Regulierung bei Ferienwohnungen
Deshalb versucht die Stadt jetzt gegenzusteuern. Die Zweitwohnungssteuer wurde in Füssen vergangenes Jahr auf den Höchstsatz angehoben. Bei den an Urlauber vermieteten Ferienwohnungen setzt der Stadtrat auf Regulierung: Die Stadt will in den nächsten Jahren die Bebauungspläne so ändern, dass nur noch in bestimmten Stadtteilen neue Ferienwohnungen entstehen können.

Dafür muss allerdings jeder Bebauungsplan einzeln entsprechend geändert werden. Und das wird Jahre dauern.

Fakt ist hier wie in allen bayerischen Tourisorten hat man schon zu Beginn im Jahre 2005 vollkommene falsche Ansätze mit den grundsätzlich rechtswidrigen Satzungen zur Zweitwohnungssteuer diese Misstände eingeleitet.

Eigentlich sind eben Zweitwohnungen in im Bebauungsplan festgelegte Wohngebiete zugelassen, während eben als Nutzung von Ferienwohnugnen die Baunutzungsverordnung die Vermietung an wechselnde Gäste unmissverständlich verbietet - Widerstände an Ost - Und Nordsee über viele Jahre brachten nur Unruhe und Verdruß!!! Jetzt ist Bayern dran!
Erst mit der Novellierung durch den Bundestag 2017 ist inzwischen - allerdings nur in Ausnahmefällen- es u.U. möglich mit einer über Bauantrag eine Nutzungsänderung genehmigt zu bekommen, allerdings mit allerlei Auflagen und Vorbedingungen!
Hier in Bayern hat man in den Zweitwohnungssteuersatzungen den Zweitwohnsitzlern eine Stuerermäßigung - allerdings vollkommen rechtswidrig- zugesichert wenn eben je länger und öfter eine Vermietung an wechselnde Gäste über eine Agentur erfolgt desto höher der Nachlass.
Diese Vermietungen sind ohne genehmigte Nutzungsänderung strafbar und müssten von der Kommunalen Aufsicht = Landratsamt - mit einem Vermietungsverbot unterbunden werden bis eben eine Genehmigung vorliegt.
Erschwehrend exakt hier in Füssen vermieten eben nicht nur diese Zweitwohnsitzler sondern auch die vielen Einheimischen Bürger verbotswidrig massenweise als Ferienwohnungen.
Mehr als die Hälfte der Stadträte sind hier eigentlich straffällig und hätten inzwischen gerne diese 20 % Zweitwohnungen mit Höchstsätzen besteuert bzw sogar enteignet um selbst als lukratives Geschäft als Ferienwohnugnen zu vermieten!!


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