Kippt die Zweitwohnungssteuer nun?????????????

Kommunalfreund @, Freitag, 10.06.2022 (vor 1054 Tagen)

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden:
Gemeinden erheben die Zweitwohngssteuer rechtswidrig (VG Schleswig aon 23.03.2022 - 4 A 154121). Höhere Gerichte werden auch so entscheiden; denn der Grund ist Die Gemeinden belasten die
lnhaber von Zweitwohnungen durch die Zweitwohnungssteuer ungleich.Es gibt noch einen weiteren Grund, weshalb die Gemeinden nicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer berechtigt sind:
Die Kosten zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer sind zu hoch

Quelle"Die Zweitwohnungssteuer von Jürgen Happ 10,95€ + Versandkosten ISBN 978 -3-96434 015-3
Verlag Haus und Grund > mail@hausundgrund.info

Kippt die Zweitwohnungssteuer nun?????????????

Kommunalfreund @, Samstag, 11.06.2022 (vor 1053 Tagen) @ Kommunalfreund

lnhaber von Zweitwohnungen durch die Zweitwohnungssteuer ungleich.Es gibt noch einen weiteren Grund, weshalb die Gemeinden nicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer berechtigt sind:

Jede andere eingeführte Steuer würde bei derartig hohem Verwaltungsaufwand längst ageschafft, das wäre wohl auch die Pflicht von den gewählten Parlamentariern - aber die Zwst ist nur Ländersache!!

Die Kosten zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer sind zu hoch

Betrügerische Vorgehensweisen von Kommunen haben doch nur Bestand, weil eben sich niemand traut dagegen sich zur Wehr zu setzen!

Quelle"Die Zweitwohnungssteuer von Jürgen Happ 10,95€ + Versandkosten ISBN 978 -3-96434 015-3
Verlag Haus und Grund > mail@hausundgrund.info

Es bleibt dabei und ist auch zu begrüßen, dass diese paar bayerische Kommunen die ihnen zustehenden Einnahmen ausschöpfen- denn es gibt keine Klagen - und Geld stinkt nicht egal wo herkommt ob ehrlich oder unehrlich - wichtigstes sind eben die Einnahmen.

Kippt die Zweitwohnungssteuer nun?????????????

Jst123, Sonntag, 07.08.2022 (vor 995 Tagen) @ Kommunalfreund

Das SH VG hat mich um Zustimmung zum Aussetzen meines ähnlich gelagerten Falls gebeten, da gegen das Urteil vom 23.3.22 beim SH OLG (AZ.: 5 LB 12/22) Berufung eingelegt wurde.

"die Kammer hat entschieden, dass die Heranziehung des Bodenrichtwertes als Lagewert nicht mehr lediglich der Feindifferenzierung des gewählten Flächenmaßstabes dient , sondern der Bodenrichtwert so selbst maßstabprägend wird und es damit an der notwendigen Ausrichtung am Belastungsgrund der Zast - dem finanziellen Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung - fehlt."

Übersetzt von meinem Anwalt:
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts dürfte der Bodenrichtwert aber allenfalls der Feindifferenzierung dienen, da es zwischen Bodenrichtwert und dem Aufwand, den man für das Halten einer Zweitwohnung betreiben muss, keinen unmittelbaren, sondern allenfalls einen mittelbaren Zusammenhang gibt.

Ich bringe in Erinnerung : Bei €400/qm Bodenrichtwert errechnet die Gemeinde eine Aufwand für meine 90 qm Wohnung in einem Dorf an der Ostsee von 28.771,20 € p.a.
Bei einen Bodenrichtwert für das Jahr 2022 (€ 670,- /qm) errechnet die Gemeinde nach der Satzung einen stolzen Aufwand von € 48.191,76 p.a. für meine Wohnung (Wenn mein Frau und ich zusammen wenigstens diese Summe an BfA Rente im Jahr hätten.. )
Tatsächlich beträgt unser Aufwand nur ca. 10% . Irre, was manche sich so ohne Nachdenken errechnen können.

Kippt die Zweitwohnungssteuer nun?????????????

Steueropfer, Mittwoch, 10.08.2022 (vor 992 Tagen) @ Jst123

Gibt es irgendeine Initiative, sich gegen die Satzungen der Gemeinden zur Wehr zu setzen, die angeblich nur dem höchstrichterlichen Urteil folgen, aber in Wahrheit zu immensen Steuererhöhungen führen, in meinem Fall um 575 Prozent? Ist das zulässig oder ist man dem hilflos ausgeliefert?

Kippt die Zweitwohnungssteuer nun?????????????

Jst123, Freitag, 30.09.2022 (vor 942 Tagen) @ Steueropfer

Gibt es schon näheres zum dem Berufungsverfahren (OVG Schleswig AZ 5 LB 12/22) gegen das Urteil vom 23.3.22?
Ferner teilt das VG Schleswig mir mit , dass auch ein Normenkontrollverfahren betreffend einer ZaST mit einem vergleichbaren Steuermaßstab unter dem AZ 5KN 3/21 (OVG Schleswig) anhängig ist.
Diese Verfahren führten bei mir zum Aussetzen meine Klage gegen die Bemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlage wird noch nicht einmal bei mir im letzten Bescheid offen ausgewiesen. Diese muss man sich selber errechnen.
(Stellt Euch mal einen Einkommensteuerbescheid ohne Angabe des zu versteuerndem Einkommens vor - Der wäre m.E. nichtig)

Kippt die Zweitwohnungssteuer nun?????????????

Steueropfer, Freitag, 30.09.2022 (vor 941 Tagen) @ Jst123

Gibt es schon Näheres zum dem Berufungsverfahren (OVG Schleswig AZ 5 LB 12/22) gegen das Urteil vom 23.3.22?
Ferner teilt das VG Schleswig mir mit , dass auch ein Normenkontrollverfahren betreffend einer ZaST mit einem vergleichbaren Steuermaßstab unter dem AZ 5KN 3/21 (OVG Schleswig) anhängig ist.

@ Jst123: Meines Wissens ist noch keine Entscheidung in dem Berufungsverfahren ergangen.

Gibt es nähere Informationen über die Normenkontrollklage? Unter dem angegebenen Aktenzeichen erhielt ich in der Suchmaschine keinen Treffer. ("ZaST" sollte wohl "ZwST" heißen)