Zweitwohnsitz anmelden

larsfcfa @, Donnerstag, 12.04.2007 (vor 6468 Tagen)

Hallo,
habe gemeinsames Wohneigentum mit meinen Eltern in Berlin, für das ich auch noch Eigenheimzulage bekomme (Eigennutzung)
Nun muss ich aber aus beruflichen Gründen aus Berlin nach München ziehen (Mo-Fr, am Wochenende immer zurück) und wollte dort einen Zweitwohnsitz anmelden.
Im Bürgeramt stellt man sich aber quer und sagt, der Lebensmittelpunkt ist der neue Wohnsitz, ergo muss München mein Hauptwohnsitz werden.
Meine langajährige Lebensgefährtin wohnt aber noch in Berlin und auch wegen meines Wohneigentums würde ich regelmäßig am Wochenende, Feiertagen usw. zurück nach Berlin fahren.
Wie kann ich das Bürgeramt überzeugen>

Gruß

Zweitwohnsitz anmelden

Yvonne Winkler @, Freitag, 13.04.2007 (vor 6467 Tagen) @ larsfcfa

Ich sehe kein Argument, das Bürgeramt zu überzeugen. Denn bei Auflistung aller Feiertage gegen die Arbeitstage, wird man nicht darum herum kommen, dass man sich in München häufiger aufhält, als in Berlin.

Das Thema Haupt- und Nebenwohnung hat Christian nun schon x mal als Fingerübung abgeklappert, bitte in einem Beitrag davor nachlesen.
Hauptwohnung ist dort, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt innehat. Das ist idR dort, wo jemand seiner Erwerbsarbeit nachgeht, ergo demnächst oder schon München. Da gehe ich mit dem Bürgeramt einig.
Wären Sie verheiratet, könnte man sich über Berlin als Hauptwohnung für die Familie verständigen. Die Lebensgefährtin ist aber keine Familie, ergo bleibt es bei München als Haupt- und Berlin als Nebenwohnsitz. In beiden Städten ist Zweitwohnungsteuer zu zahlen. Wie man sich die Eigenheimzulage erhalten kann, darüber berät sicher gern ein Steuerberater.

Gruß
Yvonne Winkler

Zweitwohnsitz anmelden

Kleene @, Montag, 17.03.2008 (vor 6128 Tagen) @ larsfcfa

» Hallo,
» habe gemeinsames Wohneigentum mit meinen Eltern in Berlin, für das ich
» auch noch Eigenheimzulage bekomme (Eigennutzung)
» Nun muss ich aber aus beruflichen Gründen aus Berlin nach München ziehen
» (Mo-Fr, am Wochenende immer zurück) und wollte dort einen Zweitwohnsitz
» anmelden.
» Im Bürgeramt stellt man sich aber quer und sagt, der Lebensmittelpunkt ist
» der neue Wohnsitz, ergo muss München mein Hauptwohnsitz werden.
» Meine langajährige Lebensgefährtin wohnt aber noch in Berlin und auch
» wegen meines Wohneigentums würde ich regelmäßig am Wochenende, Feiertagen
» usw. zurück nach Berlin fahren.
» Wie kann ich das Bürgeramt überzeugen>
» Gruß

Mir geht es da genauso! bin nur von giessen nach bad hersfeld gezogen.. konnte mich nur als erstwohnsitz anmelden,obwohl ich auch im prinzip nur unter der woche da bin, wegen meiner ausbildung... und wir bekommen auch die eigenheimzulage, aba da ich mich nicht als zweitwohnsitz melden konnte siehts jetzt kritisch aus...Kann ich mich irgendwie noch als zweitwohnsitz ummelden> kann das irgendwelche folgen mit dem Finanzamt nach sich ziehen>
Liebe grüße

Zweitwohnsitz anmelden

Christian @, Montag, 17.03.2008 (vor 6128 Tagen) @ Kleene

Hallo Kleene,
bitte auf der Startseite den Menüpunkt "Hauptwohnung" anklicken und lesen, was da zum Melderecht steht. Das ist einigermaßen korrekt und übertrifft in vielen Fällen die Qualität der Auskunft, die man bei Einwohnermeldeämtern (Bürger-/Untertanenämtern)erhält.
Wenn danach noch Fragen zur Zweitwohnungsteuer bestehen, bitte hier stellen.
Gruß
Christian

PS: Warum schreibst Du Finanzamt groß> Das ist ein Wort, das auch bei konsequenter Kleinschreibung noch einigermaßen lesbar/ bleibt.