Zweitewohnsitz falsche gemeldet?

greathilfe111, Freitag, 26.08.2022 (vor 857 Tagen)

Zunächst einmal, sorry für mein Deutsch, ich lerne noch. Ich bin froh, dieses Forum zu finden.

Ich glaube, ich habe einen Fehler bei der Registrierung für eine zweite Wohnung gemacht. Ich bin aus Visa-Gründen immer noch in München als Hauptwohnung gemeldet. Da ich diesen Sommer bei meinem Freund in Dresden war, dachte ich, ich müsste die Zweitwohnungssteuer zahlen. Ich habe ihm auch bei seiner Miete geholfen (die Hälfte bezahlt). Mein Doktorvater ist an der TU, und ich hatte ein paar Termine hier. Ich wollte einfach keinen Ärger mit der Regierung haben. Außerdem war das erst seit Mai, und ich beende meine Arbeit im September, also nur 4 Monate.
Jetzt habe ich Angst, weil das Finanzamt nach meinem Mietvertrag fragt, den ich in Dresden nicht habe, da nur sein Name auf dem Vertrag steht. Unser Vermieter weiß aber, dass ich hier bin, ich stehe auf der Wohnungsgeberbestätigung. Soll ich sie anrufen und versuchen, die Situation zu erklären?

Vielen vielen dank.

Zweitewohnsitz falsche gemeldet?

René ⌂ @, Freitag, 07.10.2022 (vor 815 Tagen) @ greathilfe111

Zunächst erst einmal habe ich keine Ahnung bzgl. Visa und Visa-Vorgaben.

Wenn du in München eine Wohnung hast, die du vor und nach dem Projekt bewohnst, so dürfte relativ sicher München auch die Hauptwohnung bleiben. Wenn die Tätigkeiten in Dresden binnen vier Monate erledigt waren, musst du dich dar nicht anmelden. Es gilt §27 Abs. 2 BMG

Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.

Zuständig für die Frage der Zweitwohnungsteuer ist das Steuer- und Stadtkassenamt der Stadt Dresden, nicht das Finanzamt.

Was mir nicht klar wird: Was ist dein mietvertragsrechtlicher Stand. Es gibt also einen schriftlichen Mietvertrag, in dem du nicht benannt bist. Und du hast wohl einen mündlichen Vertrag - nur mit wem? Mit dem Vermieter? Oder mit dem Mieter der Wohnung (als Untermietvertrag). Letzteres klingt wahrscheinlicher, nur dann muss der eigentliche Mieter dir die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, nicht der Vermieter. Möglicherweise hat auch der Vermieter das nicht richtig verstanden.

Mietrechtlich scheint das aber alles irgendwie zu passen: du, der Vermieter, der andere Mieter - ihr seid euch einig. Sollte es nun zur Zweitwohnungssteuer kommen, dann wird das kompliziert. Weil der schriftliche Mietvertrag spielt für dich keine Rolle, den mündlichen kannst du nicht vorlegen. Am besten kannst du den Vertrag durch Kontoauszüge belegen, wenn du überweist.

In soweit kannst du den Stand nur so vortragen, wie er ist ;-)