Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

marcel_20, Samstag, 10.09.2022 (vor 962 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe vieles bereits hier im Forum gelesen und auch im Internet recherchiert, aber leider nie einen 100prozentige Antwort gefunden. Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnte diese hier zu bekommen.

Mein Fall sieht wie folgt aus. Meine Tochter studiert demnächst in München und da es super schwierig ist überhaupt eine Wohnung zu bekommen, waren wir sehr glücklich endlich eine Wohnung bekommen zu haben. Die Bedingung war aber, dass ich selbst der Mieter bin und meine Tochter im Vertrag als die Personen eingetragen ist, die in der Wohnung lebt/wohnt. Ja ich habe bereits gelesen, es wäre besser, wenn meine Tochter die Mieterin wäre und ich eine Bürgschaft geben würde, dass war aber nicht möglich.

Also die Konstellation sieht jetzt so aus, dass ich(Vater) im Mietvertrag der Mieter bin und meine Tochter als Nutzerin der Wohnung eingetragen ist.

Auf der Seite der Stadt München gibt es diesen Text der aus meiner Sicht nicht ganz eindeutig ist.
"Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zur eigenen Lebensführung oder zur Lebensführung von Angehörigen gehalten wird. Wenn Sie im Stadtgebiet München eine Zweitwohnung haben, sind Sie in München steuerpflichtig – unabhängig davon, wo sich Ihre Hauptwohnung befindet oder ob Sie die Zweitwohnung als Nebenwohnung angemeldet haben.
Nicht als Zweitwohnungen gelten:"

Muss ich somit diese Wohnung als Zweitwohnung anmelden oder welche Möglichkeiten außer, dass ich nicht selbst der Mieter bin, dass ich die Wohnung nicht als Zweitwohnung anmelden muss.

Als ergänzende Frage: Bringt eine Leihvertrag zwischen mit und meiner Tochter etwas oder ist es eventuell wichtig, dass wenn meine Tochter sich ummeldet, die Wohnung in München als "alleinigen Wohnsitz" anmeldet.

Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich darlegen und Ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank.

Gruß
Marcel

Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

Rebell @, Samstag, 10.09.2022 (vor 961 Tagen) @ marcel_20

Als ergänzende Frage: Bringt eine Leihvertrag zwischen mit und meiner Tochter etwas oder ist es eventuell wichtig, dass wenn meine Tochter sich ummeldet, die Wohnung in München als "alleinigen Wohnsitz" anmeldet.

Für München ist es wohl sehr einfach- Sie sind gem Mietvertrag der Mieter - Ihre Tochte mietet diese Wohnung - meldet sich mit Erstwohnsitz in München an damit ist die Sache erledigt.
Denn Münchener Ab......strategie ist nicht die Zweitwohnungssteuer -denn der Verwaltungsaufwand frisst - so vom Stadtkämmerer erläutert- mehr als 50 % der Zwst auf ABER man will möglichst viel Erstwohnsitze von anderen Kommunen gewinnen - wegen dem K'FAG - damit erhöhen sich die Einnahmen der Stadt viel höher als die Zwst.
Alternativ - als Studentin fällt diese unter die bayerische Geringverdienerregelung und muss allerdings in der Zeit v. 1.1. bis 31.1. einen Antrag stellen zur vollen Rückvergütung dieser Steuer mit dem Einkommensnachweis vom vorletzten Jahr - die Steuer des letzten Jahres.
ABER wer diese Frist nur um einen Tag nicht einhält bekommt keine Befreiung.
Das ist echt bayerische Bürokratie bzw. skandalöse Volksverdummung

Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich darlegen und Ihr könnt mir helfen.

Im Grunde müsste alles aus der Satzung erkennbar sein!! Nur aufmerksam lesen!

Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

marcel_20, Samstag, 10.09.2022 (vor 961 Tagen) @ Rebell

Hallo Rebell,

danke für deine schnelle Antwort leider stehe ich immer noch etwas auf dem Schlauch und habe es nicht ganz verstanden.

Für München ist es wohl sehr einfach- Sie sind gem Mietvertrag der Mieter - Ihre Tochte mietet diese Wohnung - meldet sich mit Erstwohnsitz in München an damit ist die Sache erledigt.

Was meinen Sie mit "Ihre Tochter mietet diese Wohnung"? Muss ich mit meiner Tochter einen Mietvertrag machen?

Denn Münchener Ab......strategie ist nicht die Zweitwohnungssteuer -denn der Verwaltungsaufwand frisst - so vom Stadtkämmerer erläutert- mehr als 50 % der Zwst auf ABER man will möglichst viel Erstwohnsitze von anderen Kommunen gewinnen - wegen dem K'FAG - damit erhöhen sich die Einnahmen der Stadt viel höher als die Zwst.

Was ist denn K'FAG?

Alternativ - als Studentin fällt diese unter die bayerische Geringverdienerregelung und muss allerdings in der Zeit v. 1.1. bis 31.1. einen Antrag stellen zur vollen Rückvergütung dieser Steuer mit dem Einkommensnachweis vom vorletzten Jahr - die Steuer des letzten Jahres.

Ich dachte, wenn die Wohnung Ihr alleiniger Wohnsitz ist muss Sie keine Steuer zahlen?
Also wofür genau soll Sie einen Antrag auf Rückvergütung stellen?


Vielleicht noch mal die genaue Frage.
Ich bin Mieter der Wohnung und stehe im Mietvertrag meine Tochter steht in dem Mietvertrag als Nutzerin. Sie wird ab dem 01.10. in München studieren und wird sich ummelden und die Wohnung in München als Ihren alleinigen Wohnsitz melden. Sie wird also bei uns Ihren Eltern nur noch zu Besuch sein (Entfernung 700 km).
Muss ich oder meine Tochter dann überhaupt noch etwas in Bezug auf die Zweitwohnungssteuer beachten?
Sorry, das ich es immer noch nicht ganz verstanden habe.

Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

Rebell @, Sonntag, 11.09.2022 (vor 960 Tagen) @ marcel_20

Hallo Rebell,

danke für deine schnelle Antwort leider stehe ich immer noch etwas auf dem Schlauch und habe es nicht ganz verstanden.

Für München ist es wohl sehr einfach- Sie sind gem Mietvertrag der Mieter - Ihre Tochte mietet diese Wohnung - meldet sich mit Erstwohnsitz in München an damit ist die Sache erledigt.

Bei Erstwohnsitzanmeldung entfällt die Zweitwohnungssteuer, dadurch hat die Stadt München Vorteile im Kommunalen Finanz .Ausgleich- welcher u.U. höher ist wie die Zwst.

Was meinen Sie mit "Ihre Tochter mietet diese Wohnung"? Muss ich mit meiner Tochter einen Mietvertrag machen?
ja

Denn Münchener Ab......strategie ist nicht die Zweitwohnungssteuer -denn der Verwaltungsaufwand frisst - so vom Stadtkämmerer erläutert- mehr als 50 % der Zwst auf ABER man will möglichst viel Erstwohnsitze von anderen Kommunen gewinnen - wegen dem K'FAG - damit erhöhen sich die Einnahmen der Stadt viel höher als die Zwst.


Was ist denn K'FAG? = Kommunalaer Finanzausgleich - da werden nur Bürger mit Erstwohsitz berücksichtigt.

Alternativ - als Studentin fällt diese unter die bayerische Geringverdienerregelung und muss allerdings in der Zeit v. 1.1. bis 31.1. einen Antrag stellen zur vollen Rückvergütung dieser Steuer mit dem Einkommensnachweis vom vorletzten Jahr - die Steuer des letzten Jahres.

Alternative ist eben Tochter meldet sich mit Nebenwohnsitz und belässt den Erstwohnsitz zu Hause und kann damit der Heimatgemeinde den Vorteil schaffen im KFAG - und nicht für München auf Grund der bayerischen Geringverdienerregelung muss nur Antrag gestellt werden - die Zwst kann zurückgefordert werden und die Stadt hat dann einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand!!!

Ich dachte, wenn die Wohnung Ihr alleiniger Wohnsitz ist muss Sie keine Steuer zahlen?
Also wofür genau soll Sie einen Antrag auf Rückvergütung stellen?

ja das ist ric richtig - habe deshalb ergänzt

Vielleicht noch mal die genaue Frage.
Ich bin Mieter der Wohnung und stehe im Mietvertrag meine Tochter steht in dem Mietvertrag als Nutzerin. Sie wird ab dem 01.10. in München studieren und wird sich ummelden und die Wohnung in München als Ihren alleinigen Wohnsitz melden. Sie wird also bei uns Ihren Eltern nur noch zu Besuch sein (Entfernung 700 km).

Also doch zum Nachteil der Heimatgemeinde wenn mit Erstwohnsitz gemeldet.
Aufenthalt am Studienort ist in der Regel keine 365 Tage!!

Muss ich oder meine Tochter dann überhaupt noch etwas in Bezug auf die Zweitwohnungssteuer beachten?
Sorry, das ich es immer noch nicht ganz verstanden habe.

Hoffe nun vollkommen verstanden - das ist bayerische Kommunalpolitik - unterscheidet sich von allen übrigen Bundes- Ländern in Deutschland!!

Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

marcel_20, Montag, 12.09.2022 (vor 959 Tagen) @ Rebell

Hallo Rebell,

ich denke jetzt habe ich es verstanden.
Das wichtigste ist, dass ich mit meiner Tochter einen Mietvertrag machen.
Und dann gibt es zwei Möglichkeiten.
- Hauptwohnsitz München => Dann muss ich nichts weiter machen.
- Zweitwohnsitz München => Dann muss meine Tochter sich die Steuer wieder zurückholen bzw. die Befreiung beantragen.

Dann noch eine Frage zu dem Mietvertrag den ich mit meiner Tochter machen muss.
=> Ich habe die Wohnung ja ebenfalls von einer Gesellschaft gemietet mit der ich einen Mietvertrag habe und meiner Tochter als Nutzerin der Wohnung eingetragen ist.
Muss ich diese vorher noch Fragen, ob ich einen Untermietvertrag mit meiner Tochter machen darf?
=> Gibt es sonst irgendetwas für den Mietvertrag mit meiner Tochter zu beachten?

Danke noch mal für die Hilfe.

Gruß
Marcel

Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

marcel_20, Montag, 12.09.2022 (vor 959 Tagen) @ marcel_20

Nachtrag:

Mir wurde von der Gesellschaft, die die Wohnung verwaltet und den Mietvertrag aufgesetzt hat gesagt, dass der Zusatzvertrag zum Mietvertrag indem drin steht, dass nur meine Tochter die Wohnung bewohnt ausreichend ist und ich nicht noch einen extra Mietvertrag mit meiner Tochter machen muss.
Was meinen Sie dazu?

Danke.

Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

Rebell @, Sonntag, 18.09.2022 (vor 953 Tagen) @ marcel_20

Nachtrag:

Mir wurde von der Gesellschaft, die die Wohnung verwaltet und den Mietvertrag aufgesetzt hat gesagt, dass der Zusatzvertrag zum Mietvertrag indem drin steht, dass nur meine Tochter die Wohnung bewohnt ausreichend ist und ich nicht noch einen extra Mietvertrag mit meiner Tochter machen muss.

OK das sind nun 2 Paar Stiefel, ich würde gegenüber der Stadt München auf Sicherheit gehen--wegen der Zweitwohnungssteuer - selbst wenn eben die Tochter die Wohnung nutzt - hätte eben gem Mietvertag auch der Vater die "Möglichkeit" diese zu benutzen - da eben als Vertragsmieter das Innehaben der Wohnung gem. Satzung der Stadt eine Zwst kontruierbar wäre ??
Ist zwar Irsinn, aber die ganze Thematik Zweitwohnungssteuer ist und bleibt "unsinnig""
Jede weitere Wohnung außerhalb der Hauptwohnung ist der Innehaber gem. Satzung zweitwohnungssteuerpflichtig

Was meinen Sie dazu?

Danke.

Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

René ⌂ @, Freitag, 07.10.2022 (vor 934 Tagen) @ Rebell

Ich frage mich immer wieder, wieviele Nebelkerzen man noch zünden kann, um völlige Verwirrung zu stiften. Mit welchen Motiven München nun die Steuer erhebt, mag ne politische Debatte sein. Aber hier geht es doch schlicht um die Frage, ob hier Steuer fällig ist oder nicht.

Die Stadt zielt auf die melderechtliche Nebenwohnung ab. Da der Vater nicht einzieht, hat er nix zu melden:

Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist.

Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

René ⌂ @, Freitag, 07.10.2022 (vor 934 Tagen) @ marcel_20

Der Fall ist doch recht einfach. Vor dem zitierten Satz gibt es einen weiteren Satz in der Satzung:

Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist.

Die Stadt referenziert hier klar aufs Melderecht. Und melden muss man dann eine Wohnung, wenn man in diese einzieht. Und nach der Schilderung hier, ziehst du nicht sein, sondern deine Tochter. Also muss sich deine Tochter in München melden.

Wenn die Tochter in keine andere Wohnung eingezogen ist (bzw. aus der elterlichen auszieht und fortan lediglich besuchsweise vorbeischaut), dann ist München die einzige Wohnung. Folglich keine Steuer.

Die Besitz- oder Vertragsverhältnisse spielen hier keine Rolle.

Leih- oder Untermietverträge können bei Zweifel der Behörde vielleicht unterstützend wirken.

Bzgl. Meldung wäre lediglich die Frage offen, wer in diesem Konstrukt die Wohnungsgeberbescheinigung für die Tochter ausstellen muss. Vermutlich wird das die Behörde auch nicht so genau wissen und im Zweifel auch ein Zettel des Vermieters akzeptieren.

Handelt es sich um eine Zweitwohnung(München)?

Alfred @, Sonntag, 09.10.2022 (vor 932 Tagen) @ René

Da gibt es noch den 2., rechtlich bedenklichen Satz
„Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
die wohl für solche Fälle gedacht ist und bei entsprechender Auffassung der Stadtverwaltung zur Steuerpflicht führen sollte.

Handelt es sich um eine Zweitwohnung(München)?

René ⌂ @, Dienstag, 11.10.2022 (vor 930 Tagen) @ Alfred

Ah, dann haben die den Satz aus der Satzung schon anders ausgelegt...