Bereits gezahlte Zweitwohnsitzsteuer in Berlin zurückfordern
Hallo! Ich habe bis Oktober 2004 in Berlin studiert und dort für meine Studentenbude auch Zweitwohnsitzsteuer gezahlt, obwohl ich bei meiner Mutter in Frankfurt (Oder) einen Hauptwohnsitz hatte. Da ich in der Berliner Satzung nichts gefunden habe: Besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen bzw. die bereits gezahlten Beträge zurückzufordern> Danke schonmal!
Bereits gezahlte Zweitwohnsitzsteuer in Berlin zurückfordern
Hallo Oktoberblüte,
Die Antwort ist: Nein.
Gruß
Bereits gezahlte Zweitwohnsitzsteuer in Berlin zurückfordern
Hallo Christian, kurz und knapp - danke. Liegt das an den Regelungen in Berlin oder daran, daß ich die Steuern bereits bezahlt habe bzw. es verjährt ist>
Bereits gezahlte Zweitwohnsitzsteuer in Berlin zurückfordern
Hallo Oktoberblüte,
es liegt ganz einfach daran, dass der Steuerbescheid bestandskräftig wurde, weil der Rechtsweg nicht beschritten wurde. Die Widerspruchsfrist läuft vier Wochen nach Eingang des Steuerbescheids ab. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, ist der Bescheid bestandskräftig und es gibt keinen Anspruch auf Rückzahlung. Ausnahme: Wuppertal, die heben auch bestandskräftige Steuerbescheide ohne Widerspruch auf und zahlen zurück, sind halt ehrliche Leite dort.
Gruß
Bereits gezahlte Zweitwohnsitzsteuer in Berlin zurückfordern
Hallo Christian, einerseits logisch, andererseits fies ... steht allerdings auch auf meinem Bescheid drauf, hab nochmal nachgeschaut. Danke für Deine schnellen Antworten und Grüße aus Berlin.