Brandenburg Hauskauf als GbR
njosele, Donnerstag, 29.09.2022 (vor 942 Tagen)
Guten Tag,
wir haben mit vier Personen als GbR ein Wochenendhaus in Brandenburg gekauft. Weiß jemand, ob jede Personen einzeln einen zweitwohnsitz anmelden muss, oder ob es genügt, wenn eine Person, stellvertretend für die GbR, ihren Zweitwohnsitz dort anmeldet und Steuern zahlt.
Herzlichen Dank für die Hilfe!
Brandenburg Hauskauf als GbR
Rebell , Donnerstag, 29.09.2022 (vor 942 Tagen) @ njosele
Guten Tag,
wir haben mit vier Personen als GbR ein Wochenendhaus in Brandenburg gekauft.
Eine GbR kann nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden
Weiß jemand, ob jede Personen einzeln einen zweitwohnsitz anmelden muss, oder ob es genügt, wenn eine Person, stellvertretend für die GbR, ihren Zweitwohnsitz dort anmeldet und Steuern zahlt.
GbR kann nicht wohnen - folgedessen auch nicht stellvertretend für die GbR eine Zweitwohnsitzanmeldung möglich
GbR ist keine natürliche Person und zahlt keine Zweitwohnungssteuer
Noch weitere Fragen sind wohl hier gestattet und werden i.R. kostenlos - allerdings unverbindlich möglich - folglich juristische Beratung wäre verboten !
Hier diese Plattform ist geeignet zu einem Gedankenaustausch - leider oft nur anfragen - aber später keine Berichte was und wie geendet !!
Herzlichen Dank für die Hilfe!
Danke vorab für weitere Hinweise was und wie geschehen !!!
Brandenburg Hauskauf als GbR
Jst123, Freitag, 30.09.2022 (vor 942 Tagen) @ Rebell
Wenn Ehepartner durch beiderseitige Leistungen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgeht, kann darin eine GbR zu erblicken sein......
Erwerb des Zweitwohnsitzes als GbR zum Meditieren, zu Yogaübungen usw. ?
Kann aber auch als Steuerumgehung ausgelegt werden.
Dieses sind nur meine Gedanken, keine Rechtsberatung
Die Gemeinden basteln auch erfinderisch an den Satzungen.
Brandenburg Hauskauf als GbR
Rebell , Freitag, 30.09.2022 (vor 942 Tagen) @ Jst123
Wenn Ehepartner durch beiderseitige Leistungen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgeht, kann darin eine GbR zu erblicken sein......
Die Gemeinden basteln auch erfinderisch an den Satzungen.
Dieses Basteln ist eher die Suche einer Nadel im Heuhaufen, denn der Knackpunkt ist eben die Bemessungsgrundlage - da eben der Gesetzgeber die Möglichkeit geboten hat den Aufwand für das Innehaben einer weiteren Wohnung mit der Zweitwohnungssteuer zu belegen.
ABER der Nachweis kann eben nicht transparent - nicht nachvollziehbar - nicht verbindlich beweisbar bewiesen werden - in der Folge bleibt also wie eben bei allen betrügerischen Absichten oder unzulänglichen nicht nachprüfbaren Steuererklärungen - nur noch die Schätzung übrig.
Das Finanzamt kann bzw. muss eben bei fehlerhaften nicht nachprüfbaren Unterlagen eben davon ausgehen, dass hier nur noch über eine Schätzung zur Festsetzung einer Steuer eine Möglichkeit besteht.
Allerdings muss der betroffene Steuerzahler dabei in Kauf nehmen- wesentlich schlechter wegzukommen als bei Vorlage von nachvollziehbaren Beweisen!
Bei der Zweitwohnungssteuer bleibt den Kommunen trotz hoher Verwaltungsaufwendungen keine Möglichkeit Beweise zu liefern - deshalb auch in allen Satzungen eben Schätzungen - hier wird eben von Gemeinde unterstellt - an Stelle bewiesen - ein sehr dubioser Vorgang im Steuerrecht.
Nur über Gerichtliche Grundsatzentscheidungen können solche Methoden unterbunden werden, aber wer will denn schon klagen - man zahlt - ärgert sich - dabei profitieren eben diese Kommunen.
Brandenburg Hauskauf als GbR
René
, Freitag, 07.10.2022 (vor 934 Tagen) @ njosele
Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich melden. Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich abmelden.
Die Tatsache eines Kaufes spielt keine Rolle. Auch die Rechtsform ist egal. Melden müssen sich immer Menschen.
Am Ende muss jede Person sich melden, die einzieht. Sollten also vier Leute das Ding gemeinsam kaufen, aber nur zwei Personen in diese wirklich einziehen (die anderen sozusagen es nur als Kapitalanlage ansehen bzw. stille Teilhaber sind), so müssen sich eben diese beiden melden. Wenn ihr das Ding kauft, aber erst mal ne Kernsanierung vornehmen müsst, so zieht auch noch keiner in die Baustelle, also auch keine Meldung. Entscheidend ist der Tag des Einzugs.
Falls eine ZWS zu entrichten ist, geht diese durch die Personen, die eben eingezogen / gemeldet sind.