Sylt: Zweitwohnungssteuer trotz Vermietung über Agentur ?
Moin,
meine Geschwister und ich haben das Reihenhaus unseres Vaters in W'land geerbt.
Da wir das Haus nicht selbst nutzen wollen und es nach Abschluss einer erbrechtlichen
Auseinandersetzung verkauft werden soll, wurde es an eine Agentur zur Vermietung übergeben.
Der Vertrag schließt per Klausel eine Eigennutzung aus.
Somit kann niemand aus der Familie in vermietungsfreien Zeiten (die uns i.d.R. auch gar nicht im vorhinein bekannt sind) dort Urlaub machen.
Meiner Meinung steht uns damit kein Verfügungsrecht zu.
Laut VG Gelsenkirchen:
"Voraussetzung für das steuerpflichtige Innehaben einer Zweitwohnung ist, dass der (Zweitwohnungsinhaber)Wohnungsinhaber im Erhebungszeitraum die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat und ihm ein Verfügungsrecht zusteht."
Sehe ich das richtig ?
Ist die volle ZWS für das Objekt gerechtfertigt ?
Danke für eure Einschätzungen!