Sylt: Zweitwohnungssteuer trotz Vermietung über Agentur ?
Moin,
meine Geschwister und ich haben das Reihenhaus unseres Vaters in W'land geerbt.
Da wir das Haus nicht selbst nutzen wollen und es nach Abschluss einer erbrechtlichen
Auseinandersetzung verkauft werden soll, wurde es an eine Agentur zur Vermietung übergeben.
Der Vertrag schließt per Klausel eine Eigennutzung aus.
Somit kann niemand aus der Familie in vermietungsfreien Zeiten (die uns i.d.R. auch gar nicht im vorhinein bekannt sind) dort Urlaub machen.
Meiner Meinung steht uns damit kein Verfügungsrecht zu.
Laut VG Gelsenkirchen:
"Voraussetzung für das steuerpflichtige Innehaben einer Zweitwohnung ist, dass der (Zweitwohnungsinhaber)Wohnungsinhaber im Erhebungszeitraum die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat und ihm ein Verfügungsrecht zusteht."
Sehe ich das richtig ?
Ist die volle ZWS für das Objekt gerechtfertigt ?
Danke für eure Einschätzungen!
Sylt: Zweitwohnungssteuer trotz Vermietung über Agentur ?
Moin,
meine Geschwister und ich haben das Reihenhaus unseres Vaters in W'land geerbt.
Da wir das Haus nicht selbst nutzen wollen und es nach Abschluss einer erbrechtlichen
Auseinandersetzung verkauft werden soll, wurde es an eine Agentur zur Vermietung übergeben.
Der Vertrag schließt per Klausel eine Eigennutzung aus.
Somit kann niemand aus der Familie in vermietungsfreien Zeiten (die uns i.d.R. auch gar nicht im vorhinein bekannt sind) dort Urlaub machen.Meiner Meinung steht uns damit kein Verfügungsrecht zu.
Egal wie man solche 'Worte interprediert" es wäre nun interessant was steht denn in der Satzung? -
Laut VG Gelsenkirchen:
"Voraussetzung für das steuerpflichtige Innehaben einer Zweitwohnung ist, dass der (Zweitwohnungsinhaber)Wohnungsinhaber im Erhebungszeitraum die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat und ihm ein Verfügungsrecht zusteht."
Verfügungsrecht besteht auch für die Mieteinnahmen rechtlich zugesichert zu sein.
Sehe ich das richtig ?
Ja - je nach Satzung!
Ist die volle ZWS für das Objekt gerechtfertigt ?
im Normalfall Nein - aber es gibt inzwischen überwiegend rechtswidrige Satzungen, da eben die Betroffenen Widerspruch oder Klagen scheuen- können diese Kommunen willkürlich vorgehen, da eben die allermeisten VG- Entscheidungen dem Willen der jeweiligen Landesregierung nicht unabhängige Rechtsprechung vornehmen- denn die Zwst ist reine Ländersache und Richter damit eben in gewisser Abhängigkeit diese Inrteressen zu vertreten.
Dazu wäre mal interressant zu erfahren: An wen vermietet diese Agentur ?
Wo liegt das Haus in einem Wohngebiet oder in einer gem Bebaungsplan Feriewohnsiedlung?
Vermietet die Agentur dieses Haus als Ferienwohung?
Ist bei Vermietung an wechselnde Gäste eine genehmigte Nutzungsänderung vorhanden?
Sind das eventuell wechselnde Gäste oder Dauermieter?
Danke für eure Einschätzungen!
Sylt: Zweitwohnungssteuer trotz Vermietung über Agentur ?
Die Seite kann keine Rechtsberatung machen. Ob ein Verwaltungsgericht hier maßgeblich ist, kann ich nicht beurteilen, zumal sich das Gericht vermutlich auch mit einer Frage aus NRW beschäftigt hat. Und wie Rebell schon sagte: Schaut in die Satzung der Gemeinde. Die kann abweichen.