Zweitwohnsitz, Hauptwohnsitz Russland

René ⌂ @, Freitag, 07.10.2022 (vor 539 Tagen) @ AnjaPabst

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der jeweiligen Gemeinde anmelden. Jede Gemeinde hat dafür im Zweifel ihre Formulare.

Wer nur eine Wohnung in D hat, so ist dies die alleinige Wohnung. Erst bei mehreren Wohnung spricht man von Hauptwohnung, praktisch ist es aber eine. Siehe §21 BMG.

Beziehung der Steuernummer -> kein Fokus dieser Seite. Keine Ahnung.


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