Bereits gezahlte Zweitwohnsitzsteuer in Berlin zurückfordern

Christian @, Montag, 16.04.2007 (vor 6629 Tagen) @ Oktoberblüte

Hallo Oktoberblüte,
es liegt ganz einfach daran, dass der Steuerbescheid bestandskräftig wurde, weil der Rechtsweg nicht beschritten wurde. Die Widerspruchsfrist läuft vier Wochen nach Eingang des Steuerbescheids ab. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, ist der Bescheid bestandskräftig und es gibt keinen Anspruch auf Rückzahlung. Ausnahme: Wuppertal, die heben auch bestandskräftige Steuerbescheide ohne Widerspruch auf und zahlen zurück, sind halt ehrliche Leite dort.
Gruß


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