Zweitwohnungssteuer fällig für für 100 jährige Wohltäterin
Eine 100 Jahre alte Besitzerin aus Baden Württemberg einer kleinen Wohnung am Tegernsee, stellt einer Ukrainischen geflüchteten Familie Ihre Wohnung kostenlos über das Landratsamt zur Verfügung.
Da eben kein Mietvertrag abgschlossen muss diese Eigentümerin die Nebenkosten wie auch Heizkosten und zusätzlich eine Zweitwohnungssteuer entrichten.
100-Jährige wollte Wohnung gratis für Flüchtlinge zur Verfügung stellen
Zur Vorgeschichte: Seit den 1970er-Jahren besitzt Lore Herrberg aus Esslingen (Baden-Württemberg) ein kleines Ein-Zimmer-Appartement in der Wiesseer Wilhelminastraße. Inzwischen kann die betagte Dame, die kürzlich ihren 100. Geburtstag feierte, aber nicht mehr an den Tegernsee reisen, sie lebt in einem Pflegeheim. „Als sie vom Ukrainekrieg und den Geflüchteten hörte, beschloss sie, dem Landkreis und der Gemeinde Bad Wiessee ihre voll eingerichtete Wohnung mietkostenfrei zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen“, berichtet Sohn Klaus Herrberg. Er und seine Geschwister unterstützten das Vorhaben gemeinsam.
Im März war es dann so weit: Das Landratsamt – dankbar für jede kostenfrei zur Verfügung gestellte Unterkunft – brachte drei ukrainische Frauen in der Wohnung unter. „Strom und Wasserzählerstände wurden dokumentiert“, sagt Herrberg. Auch ein kostenfreier Mietvertrag sei verabredet worden – allerdings nur mündlich.
Wegen Nebenkosten: Helfer sehen sich gezwungen, doch Miete zu verlangen
„Wir sahen damals keinen Grund, das schriftlich festzuhalten“, erklärt Herrberg. Immerhin habe es sich um einen amtlichen Vorgang gehandelt, die zuständige Behörde sei ja eingebunden gewesen. Das böse Erwachen folgte für die Familie, als sie im Sommer die angefallenen Nebenkosten mit dem Landratsamt Miesbach abrechnen wollten. Er habe die Auskunft bekommen, dass eine Erstattung rückwirkend zum Einzugsdatum der Frauen nicht möglich sei, beklagt Herrberg.
Als Alternative sei ihm stattdessen vorgeschlagen worden, einen Mietvertrag mit ortsüblicher Miete abzuschließen. Ab dem Zeitpunkt könnten dann auch die Nebenkosten abgerechnet werden, habe es geheißen. Herrberg: „Das haben wir dann ab 1. September gezwungenermaßen gemacht, obwohl unsere Mutter die Wohnung gerne weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt hätte.“
Tegernsee ?? Bayern ??
bitte selbst lesen >>>>https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/bad-wiessee-ort95312