Ist Zweitwohnung auch gleich Zweitwohnsitz?
Hallo,
ich habe bisher in Berlin gewohnt und gearbeitet. Nun fange ich einen neuen Job in Hamburg an. Da die Verbindung mit der Bahn mittlerweile nur noch 1,5 Stunden dauert, habe ich vor, täglich zu pendeln. Für den Fall, daß ich mal bis in die Nacht im Büro sitze, was vielleicht 5mal im Monat vorkommt, möchte ich mir in Hamburg aber eine kleine 1-Zimmer Wohnung mieten. Sozusagen als Notunterkunft.
Muss ich diese Wohnung überhaupt als irgendeinen Wohnsitz anmelden> Ich war bisher immer davon ausgegangen. Das ich mit dieser Variante meinen Hauptwohnsitz in Berlin belasse und mich in Hamburg auch garnicht melden muss. Sehe ich das richtig>
Die Mehraufwendungen für das Pendeln könnte ich dann ja steuerlich absetzen, oder> Wie sieht es aber mit doppelter Haushaltsführung aus>
Danke für Eure Hilfe!
Ist Zweitwohnung auch gleich Zweitwohnsitz?
1. zur Wohnsitzfrage: was ist hier gemeint> Der steuerlich-rechtliche oder der bürgerlichrechtliche Wohnsitz> „Anzumelden“ ist keiner von beiden. Kann man eigentlich festlegen, wie man will.
2. Oder bezieht sich die Frage auf das Anmelden gem. Melderecht beim Einwohnermeldeamt (oder wie immer das in HH genannt wird)>
Gruß
Ist Zweitwohnung auch gleich Zweitwohnsitz?
» 1. zur Wohnsitzfrage: was ist hier gemeint> Der steuerlich-rechtliche oder
» der bürgerlichrechtliche Wohnsitz> „Anzumelden“ ist keiner von beiden.
» Kann man eigentlich festlegen, wie man will.
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» 2. Oder bezieht sich die Frage auf das Anmelden gem. Melderecht beim
» Einwohnermeldeamt (oder wie immer das in HH genannt wird)>
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» Gruß
Hallo,
ich habe auch ein ähnliches Problem, muss ich eine Wohnung gem. Melderecht anmelden, wenn ich mich aus beruflichen Gründen zweimal in der Woche in der Wohnung aufhalte und die restliche Zeit in meiner Hauptwohnung in einer anderen Stadt lebe. (bin ledig, 35)
Die steuerliche Seite ist für mich uninteressant. Was ist mit bürgerlichrechtlichen Wohnsitz gemeint.
Ich hoffe die Fragen sind nicht all zu blöd, ich habe mich aber noch nie mit diesem Thema beschäftigen müssen.
Viele Grüße
Otti
Ist Zweitwohnung auch gleich Zweitwohnsitz?
Hallo Otti,
die allgemeine Meldepflicht besagt, dass derjenige, der eine Wohnung bezieht, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden hat. Ist man bereits mit einer Wohnung in Deutschland gemeldet, gilt das für eine weitere Wohnung erst ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer (2 bis 6 Monate). Die Fristen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aus welchen Gründen man die Wohnung bezogen hat, ist dabei völlig egal. Die vorwiegend genutzte Wohnung ist (bei einem ledigen, volljährigen Einwohner) dann die Hauptwohnung, jede weitere Wohnung ist Nebenwohnung.
Der bürgerlich-rechtliche Wohnsitz hat mit dem Melderecht nichts zu tun, der richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dazu braucht man ggf. nicht mal eine Wohnung.
Noch Fragen>
Gruß