Ich bin doof... ^^
Moin liebes Forum!
Sorry das hier noch so ein Noob an kommt, aber ihr wart und seit nun mal die erste Anlaufstelle die ich finden konnte.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe auf der Suche nach einer Eigentumswohnung oder ähnlichem ein kleines nettes Häuschen in einer "Wochenendsiedlung" gefunden. 90% derer nutzen diese Häuser als Wochenendresidenz, Ferienwohnung oder ähnliches. Die anderen wohnen aber immer dort.
Offiziell ist es dort nämlich so geregelt, das es nur "zur Freizeit" genutzt werden soll.
Ich will dort nun aber auch ganzjährig wohnen und der derzeitige Eigentümer klärt mich kurz über eine Mögkichkeit auf:
- Wohnsitz angemeldet lassen (Elternhaus oder ähnliches)
- Postadresse an den neuen Wohnsitz ändern
Aber dann hab ich ja schon offiziell nen Zweitwohnsitz, oder>
Wie wird das geregelt> Nimmt jede Stadt dafür Geld> Muss ich Perso/Fahrzeugbrief + -schein etc. ändern lassen>
Ich hab jetzt zig Seiten gelesen und das iss mir irgendwie zu hoch. ^^
Ich bin doof... ^^
Mit doof sein hat das nichts zu tun.
Zu Deinen Fragen:
Auch wenn ich mich wiederhole: Mit dem Wohnsitz hat das alles nichts zu tun.
Entscheidend ist das Melderecht, und dem ist es völlig egal, warum sich jemand wie und wo vorwiegend aufhält oder nicht. Da kann sich die Gemeinde auf den Kopf stellen und …. Das ist letztlich Bundesrecht.
Die Haupt- oder alleinige Wohnung ist von zentraler Bedeutung für zahlreiche Behördenzuständigkeiten, Verwaltungshandlungen sowie ortsgebundene Rechte und Pflichten des Bürgers (z.B.: Ausstellung von Personalausweisen, Pässen und Lohnsteuerkarten, Anmeldung des Kfz sowie Wahlrecht). Manches kostet Geld (z. B. Ummeldung des Kfz), manches nicht (z. B. Änderung Personalausweis).
Die Zweitwohnungsfrage lässt sich nicht beantworten - hängt von der Satzung ab.
Noch Fragen>
Gruß
Ich bin doof... ^^
Okay, nur nochmal in Kurzform:
Ich muss mich offiziell für die Interessengemeinschaft noch woanders angemeldet lassen (weils offiziell halt Ferienhäuser sind), aber für alle anderen ist es völlig egal was/wo/wie/warum ich wohne.
Nur die Stadt will wohl auch nen Hauptwohnsitz haben (also die Gemeinde wo das Haus steht) von den Eigentümern. Genau weiß ich das allerdings noch nicht.
Da kann ich wohl auch schlecht dann alles auf das Haus ändern lassen (Autosachen, Gehaltsabrechnungen etc.) aber irgendwas muss ich auch da haben wegen Anschlüssen für Telefon, Internet, Gaszähler etc., wenn auf der anderen Seite das Haus bei denen gar nicht als Hauptwohnsitz hinterlegt ist.
Also alles irgendwie konfus und wirr für mich. ^^
Will halt nur sicher gehen, das nicht irgendwann mal wer auf der Matte steht und dann gibts Ärger von wegen ich hätte Steuern net bezahlt oder sonstiges.
Ich bin doof... ^^
»nochmal in Kurzform:
das Melderecht ist Bundesrecht (MRRG), und daran kann keine Kommune was ändern. Ein lediger (volljähriger) Einwohner hat sich mit „alleiniger Wohnung“ zu melden, wenn er nur 1 Wohnung nutzt. nutzt er mehrere Wohnungen, ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Wohnung im Melderecht - aber da sollte es auch bleiben - ist jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen benutzt wird. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Eine kommunale Bestimmung, die festlegt, dass man sich in einem Ferienhaus nicht mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung anmelden darf, verstößt nicht nur nach meiner Auffassung gegen das Melderecht und ist deswegen unwirksam.
Was Anschlüsse wie Gas, Wasser, Telefon usw. angeht - den Betreibern ist es egal/hat es egal zu sein, wohin sie die Rechnung schicken, Hauptsache, sie wird bezahlt.
Ärger mit/wegen der Steuer gibt es immer - aber zahlen muss man eine Aufwandsteuer erst, wenn man einen Steuerbescheid hat.
Noch Fragen>
Gruß