trotz hohem Verwaltungsaufwand erhebt Ainring

Rebell @, Freitag, 27.01.2023 (vor 547 Tagen)

Die Gemeinde Ainring springt auch auf den fahrenden Zug auf und erhebt ab 1.1.2023 eine Zweitwohnungssteuer ohne zu prüfen mit welchem Verwaltungsaufwand `??

Bemessungsgrundlage geschätzt

Steuersat 15 %
Geringverdienerregelung
Redzuierung der Zweitwohnungssteuer je nach Vermietungsnachweis an eine Agentur

Dabei verstößt diese Regelung gegen bundesdeutsches Recht - BauNVO - wenn für die Vermietung an wechselnde Gäste als Fereinwohnung - keine genehmigte Nutzungsänderung vorliegt.

Landratsamt kann auch Hinweis ein vorläufiges Vermietungsverbot verhängen bis zur Vorlage einer genehmigten Nutzungänderung!

Denn in allen bayerischen Mustersatzungen vom Bayer Gemeindetag fehlt der Hinweis - somit ist es Irreführung auf ganzen Linie!

Nutzungsänderungsantrag ist nur möglich über einen Bauvorlagenberichten Abgabe an die Gemeinde und vom zuständigen Landratsamt zu prüfen und Bescheid erlassen. (alles kostenpflichtig gem BAUO)


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