Zweitwohnungen u.Fewos als Gefahr für Tourismusregion?

Rebell @, Samstag, 18.03.2023 (vor 496 Tagen)

In ganz Deutschland sind für die Tourismusregionen Zweitwohnungen und Ferienwohnunen als eine Gefährding zu betrachten - deshalb ist ein Verbot nicht mehr ausgeschlossen, denn die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - so die Erkenntnisse der Kommunalpolitiker - genügt nicht ?

Read: https://www.merkur.de/welt/gemeinde-sylt-verbietet-bau-neuer-ferienwohnungen-zr-9215148...

Irrtümmlich werden oft Zweitwohnungen auch als Ferienwohnungen gleichbedeutend bezeichnet, was im Grunde vollkommen falsch ist, denn Zweitwohnungen sind eben in Gebäuden welche als Wohnungen genehmigt worden sind - zur Nutzung genezugelassen.

Gem. BauNVO = Bundesgesetz - seit 1962 gültig ist Vermietung an wechelnde Gäste als Ferienwohnung in Wohngebieten untersagt -!
Mit bzw. seit der Novellierung im Jahr 2017 ist bundesweit sogar derartige Vermietung and wechselnde Gäste zulässig - allerdings unter der Voraussetzung, dass eine genehmigte Nutzungsänderung vorgewiesen werden kann.
Landratsämter sind nach Eingang von Hinweisen auf Missbrauch verpflichtet eine Nutzungsuntersagung solange zu verhängen bis eine genehmigte Nutzungsänderung vorliegt.

Möglich ist es u.U. über einen Bauantrag - bauvorlagenberechtigter Planer -über die Gemeinde an das Landratsamt zur Bearbeitung einzureichen!

Das Landratsamt kann u.U. auch die Genehmigung verweigern und eine Nutzung als Fewo verbieten.


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