Frankfurt: Zweitwohnsitzsteuer auf Immobilienbesitz obwohl man nicht dort wohnt?

René ⌂ @, Samstag, 20.05.2023 (vor 514 Tagen) @ Dulcinea del Toboso

Wir können dir keine Rechtsauskunft im Einzelfall geben.

Die Stadt Frankfurt schreibt selbst auf der Webseite:

Das „Innehaben“ einer Zweitwohnung setzt eine tatsächliche Verfügungsmacht und rechtliche Verfügungsbefugnis an der Wohnung im Erhebungszeitraum voraus. Eine Zweitwohnung innehaben können daher nur Eigentümer/-innen, Mieter/-innen oder sonstige dauernutzungsberechtigte Personen.

Nach der Formulierung, wenn sie konsistent zur Satzung ist, kann ich mir das Vorgehen vorstellen. Etwas befremdlich ist es schon - und konterkariert das Grundsatzurteil durchaus. Die Idee, mittels eines Mitvertrages Klarheit zu schaffen, könnte helfen. Es gab jedoch auch schon Debatten, ob so eine beruflich genutzte Nebenwohnung dann in der Größe angemessen war (insbesondere wenn ihr zuvor zu zweit drin gewohnt habt)


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