Unterwössen verbietet Zweitwohnungsnutzung

René ⌂ @, Samstag, 20.05.2023 (vor 509 Tagen) @ Rebell

Hier diese ominöse Fremdenverkehrssatzung.

Ich bin kein Jurist, nach meinem Dafürhalten aber äußerst fragwürdig. Sie wird zwar in §22 BauGB definiert, aber es gibt ansonsten nur das Bundesmeldegesetz. Was, wenn ich drin wohne - und sich Dinge ändern?

Kennt jemand irgendein Urteil dazu?


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