Zwei Wohnungen, zusammenlebend

René ⌂ @, Samstag, 20.05.2023 (vor 433 Tagen) @ Hanseat

Was ist der Zweck der nachträglichen Ummeldung? Nachträgliche Beitragsbefreiung?

Natürlich würdet ihr mit gemeinsamer Wohnung die andere zur Nebenwohnung machen, für die dann ZWS fällig wird. Andererseits spiegelt es ja eure Lebensrealität wieder und offensichtlich geht es euch in Zeiten knapper Wohnungen so gut, so eine Wohnung noch zu halten - und die Steuer würde dann die richtigen treffen.

Ob dann nur Einrichtungsgegenstände gelagert werden oder mehr passiert, ist dann eigentlich nicht so wichtig. Das Beziehen einer Wohnung wird in der Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz als "Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen" angenommen (in soweit ist der Kommentar von Rebell zum Baurecht nicht zielführend).

Rückwirkende Ummeldung ist immer so ein heikles Thema, oftmals auch sehr abhängig vom Meldeamt. Kann gut gehen, muss aber nicht. Am Ende geht es dabei aber nicht nur um rückwirkende Steuer, sondern - im schlimmsten Falle - ein Meldevergehen, also eine Ordnungswidrigkeit. Und dass die Rundfunkanstalten bei zwei getrennten Hauptwohnungen keinerlei Bezug zwischen euch sehen, ist nicht verwunderlich.


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