Zweitwohnsitz auch ohne Untermeitvertrag?

Christian @, Dienstag, 24.04.2007 (vor 6475 Tagen) @ alex1611

Hallo Alexa,
er braucht sich überhaupt nicht anzumelden. Wozu auch> Um nach einem Jahr Ärger mit der Zweitwohnungstuer zu kriegen>
Dein Freund hat in Hamburg melderechtlich derzeit seine alleinige Wohnung und keinesfalls seine Hauptwohnung. Ob Hamburg steuerrechtlich sein Wohnsitz ist, kann ich nicht beurteilen - ich für meine Person würde es immer abstreiten. Ein steuerrechtlicher Wohnsitz ist so überflüssig wie ein Kropf. Wozu der gut oder erforderlich sein sollte, hat mir bisher noch kein Mensch erklären können. :-P
Auch Ledige können „doppelte Haushaltsführung“ geltend machen - die Voraussetzungen dafür finden sich in jedem Steuerratgeber. Entscheidend für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist der Lebensmittelpunkt und dass dort ein „gemeinsamer“ Haushalt geführt wird.
Das Melderecht und das Zweitwohnungsteuer“recht“ haben damit nur am Rande was zu tun. Da das Ganze rechtlich ein bisschen grenzwertig ist, kann es Probleme mit dem Finanzamt geben, die sich aber sicherlich lösen lassen.
Noch Fragen> Aber lasse dann bitte den Wohnsitz weg, der stört nur.
Gruß


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