Zweitwohnungssteuer für Keller in Oberstdorf
Hallo,
wir haben eine Ferienwohnung in Oberstdorf. Diese wird durch eine Agentur vermietet und wir dürfen die Wohnung bis zu 12 Wochen selber nutzten. Dafür bezahlen wir eine Zweitwohnungssteuer.
Um bei Eigennutzung der Ferienwohnung genügend Platz für Kinder oder Freunde zu haben, haben wir unseren Kellerraum (12 m²) ausgebaut (auch mit WC und Dusche versehen). Wir nutzen diesen Keller aber so gut wie gar nicht, und wenn nur, wenn wir auch die Ferienwohnung nutzen.
Die Gemeinde verlangt jetzt für den ausgebauten Keller zusätzlich zur Ferienwohnung eine Zweitwohnungssteuer. Begründung: Wir könnten den Keller auch nutzen, wenn unsere Ferienwohnung an Gäste vermietet ist - also auch ganzjährig. Alle unsere Begründungen (ist ein Kellerraum, der auch wegen der niedrigen Decke nicht vermietet werden darf, keine eigene Klingel, kein eigener Wasser- und Stromanschluss...) hat nichts geholfen. Wir müssen Zweitwohnungssteuer auch für den Kellerraum bezahlen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder einen Tipp?
Zweitwohnungssteuer für Keller in Oberstdorf
Hallo,
wir haben eine Ferienwohnung in Oberstdorf. Diese wird durch eine Agentur vermietet und wir dürfen die Wohnung bis zu 12 Wochen selber nutzten. Dafür bezahlen wir eine Zweitwohnungssteuer.
Sehr zutreffend formuliert - wenn Sie als über Agentur vermieten - erniedrigrt sich doch die Zweitwohnungssteuer? Wenn ja um wieviel?
Was verlangt denn diese Agentur für die Vermietung ??
Ist hierzu auch eine genehmigte Nutzungsänderung über die Gemeinde und vom Landratsamt genehmigt??
Um bei Eigennutzung der Ferienwohnung genügend Platz für Kinder oder Freunde zu haben, haben wir unseren Kellerraum (12 m²) ausgebaut (auch mit WC und Dusche versehen). Wir nutzen diesen Keller aber so gut wie gar nicht, und wenn nur, wenn wir auch die Ferienwohnung nutzen.
Die Gemeinde verlangt jetzt für den ausgebauten Keller zusätzlich zur Ferienwohnung eine Zweitwohnungssteuer. Begründung: Wir könnten den Keller auch nutzen, wenn unsere Ferienwohnung an Gäste vermietet ist - also auch ganzjährig. Alle unsere Begründungen (ist ein Kellerraum, der auch wegen der niedrigen Decke nicht vermietet werden darf, keine eigene Klingel, kein eigener Wasser- und Stromanschluss...) hat nichts geholfen. Wir müssen Zweitwohnungssteuer auch für den Kellerraum bezahlen.
Also wenn der Ausbau nicht genehmigt worden ist - als Wohnung nicht genehmigungsfähig ist wegen fehlender Raumhöhe - wäre es ratsam beim Landratsamt nachzufragen ob diese Räumlichkeit als Wohnung genehmigt werden kann??
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder einen Tipp?
Der allerbeste Tipp www.buergernetzwerk-bayern.de oder zwst@gmx.net
Oder die Wohnung im Keller genehmigen lassen und danach alles kpl. verkaufen, denn in Oberstdorf kann Wohnraum mit hohem Wertzuwachs sehr gut verkauft werden, aber nur an Einheimische, denn diewe müssen jeden Preis bezahlen, denn über Vermietung als Fewo - gibts ne Goldgrube!
Zweitwohnungssteuer für Keller in Oberstdorf
Hallo,
ich habe Ihre Frage bezügl ZWSt gelesen.
Mir geht es ähnlich. Ich habe 2 Kellerräume in Obersdorf ausgebaut und vermietet an einen Architekten, der sein Planungsbüro darin hat. Die Räume sind nicht als Wohnung zugelassen. Raumhöhe usw. Es sind Gewerberäume. Ordnungsgemäß angemeldet. Gewerbesteuer wird bezahlt usw.
Oberstdorf sagt, man könne da übernachten, also ist ZWSt fällig. Jetzt wird quasi Gewerbesteuer bezahlt und ZWSt. Natürlich kann man da übernachten. Man kann in jedem Loch übernachten.
Das kann doch kein Recht sein. Dazu soll ich die selbe ZWSt zahlen, wie für eine Wohnung, die wirklich eine Wohnung ist. Unglaublich.
Selbst wenn ich mir den Antrag anschaue- es geht immer um eine Wohnung. Es ist aber keine zugelassene Wohnung. Für mich absolut unverständlich. Und mit der Wohnungsnot der Einheimischen hat das absolut nichts zu tun.
Das ist reines Abkassieren auf Kosten derer, die für die Misswirtschaft von Oberstdorf nicht verantwortlich sind. Das hat Oberstdorf schon selber geschafft. Ober sind die mal auf die Idee gekommen die unzähligen Einheimischen Vermieter anzuschreiben und anzufragen, ob sie nicht ein oder zwei Wohneinheiten (und es gibt jede Menge Wohneinheiten in so einem Gästehaus) den Einheimischen zur Verfügung stellen würden?
Aber alle ZWSt Zahler anschreiben, aus diesem Grund? Unfassbar.
Entschuldigen Sie meine Zeilen, aber mir platzt wirklich vor lauter Ungerechtigkeit der Hals. Man ist reiner Willkür ausgesetzt und absolut machtlos.
Grüße!
Zweitwohnungssteuer für Keller in Oberstdorf
Zunächst die Satzung: https://storage.tramino.net/markt-oberstdorf/1044299/2020-09-21-zwst-satzung-mgo-2020-bekanntmachung.pdf
Klingt für mich so, als erfüllt der Keller die satzungsrechtlichen Gegebenheiten. Warum nicht den Keller mit in die Vermietungsagentur bringen - und als eine Einheit betrachten?