Zahlung für Zeitraum als die Steuer nicht beschlossen war

Chris @, Freitag, 27.04.2007 (vor 6620 Tagen)

Kann eine Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer verlangen für einen Zeitraum als die Steuer noch gar nicht beschlossen
war.
Wenn die Zweitwohnsteuer z.B. Ende des Jahres beschlossen wurde muss man dann rückwirkend für das gesamte Jahr zahlen>

Zahlung für Zeitraum als die Steuer nicht beschlossen war

Christian @, Freitag, 27.04.2007 (vor 6620 Tagen) @ Chris

Hallo Chris,
möglich ist schlechterdings alles.
Vermute aber, dass es in diesem Fall eher nicht so ist. Vermutlich wurde hier eher eine alte Satzung ersetzt - ob das dann eine unzulässige „echte Rückwirkung“ bedeutet, lässt sich nur bei einem Vergleich alt/neu feststellen.
Gruß