Verheiratet, aber getrennt lebend (und veranlagend)

Alfred @, Freitag, 13.10.2023 (vor 287 Tagen) @ numpi

mein Ex-Mann

Rein rechtlich ist das „Ex“ falsch und damit Teil des Problems.

Eine "grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit" ist nie auszuschließen, reicht allerdings für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer nicht aus. Wie sind die Eigentums/Mietverhältnisse für die jeweilige Wohnung? Ist jeder jeweils alleiniger Eigentümer/Mieter?

Sicherheitshalber mal die melderechtlichen Verhältnisse überprüfen. Ist jeder für seine Wohnung mit „alleiniger Wohnung“ registriert?


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