Zweitwohnung für Probezeit
Hallo zusammen,
für die Dauer der Probezeit habe ich in einer zweiten Stadt (mehr als 100km) einen befristeten Mietvertrag über eine möblierte Wohnung abgeschlossen. Dieser endet mit der Probezeit.
Reicht das schon um als Ausnahme von der Meldepflicht zu gelten?
Also die Frage ist insbesondere, ob man in diesem Fall von "einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt" sprechen kann.
Mit Dank und besten Grüßen,
euer Günther