Pendler !!
Hallo Marienthaler
das Lied vom Melderecht: für ledige, volljährige Berufstätige: Nutzt ein lediger, volljähriger Berufstätiger mehrere Wohnungen ist üblicherweise die Wohnung am Arbeitsort die Hauptwohnung, denn es gilt die Regelvermutung, dass sie am Arbeitsort - übers Jahr gesehen -, vorwiegend aufhalten.
Problematisch ist dabei nur, dass man im Voraus bei der Anmeldung ja nicht wissen kann, wie lange man bleibt. Da muss man flexibel sein. Wenn der Arbeitgeber sich ganz plötzlich entschließt, dass er die Arbeitskraft an einem anderen Ort, z.B. in H braucht. Dann kann man sich am Arbeitsort auch nicht mit Hauptwohnung anmelden.
Ansonsten ist die melderechtliche Hauptwohnung für vieles maßgeblich, vom Personalausweis/Reisepass, Finanzamt über das Wahlrecht bis hin zur Anmeldung des Kfz.
Vom Einkommensteuerrecht verstehe ich so gut wie nichts. Aber: Mit doppelter Haushaltsführung hat das Melderecht nun überhaupt nichts zu tun - ist nur manchmal schwer, dass einem FA usw. klarzumachen. Ist natürlich am einfachsten, wenn einkommensteuerrechtliche Wohnverhältnisse mit den melderechtlichen 1:1 deckungsgleich sind. Denn wenn die Wohnung am Wohnort als melderechtliche Nebenwohnung zur einkommensteuerrechtlichen Hauptwohnung und die Wohnung am Beschäftigungsort als melderechtliche Hauptwohnung zur einkommensteuerrechtlichen Zweitwohnung wird, besteht die Gefahr, dass man
1. selbst den Überblick verliert,
2 sich bei dem Versuch, das zu erklären, das Wohlwollen des Finanzamtes verscherzt,
3. eventuell auch dann, wenn man überhaupt keine Wohnung innnehat, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird (die man dann aber im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bei der Einkommensteuer anrechnen kann).
Noch Fragen>
Gruß
gesamter Thread:
- Pendler !! -
marienthaler,
28.04.2007
- Pendler !! - Christian, 29.04.2007