ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt

rspaelte @, Fellbach, Mittwoch, 10.04.2024 (vor 261 Tagen)

Hallo zusammen
Zur Information:
Die Zweitwohnungsteuer von Radolfzell wurde am 01.01.2024
von 25% auf 35% erhöht!

Hier ist die Zweitwohnungssteuersatzung zu finden:
https://www.radolfzell.de/addmindms/document/1004/0c325ee8-c7b0-571e-c5e7-3673acf1de18/ZweitwohnungssteuersatzungErklrungzurZweitwohnungssteuer.pdf

ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt

Rebell @, Mittwoch, 10.04.2024 (vor 261 Tagen) @ rspaelte

Hallo zusammen
Zur Information:
Die Zweitwohnungsteuer von Radolfzell wurde am 01.01.2024
von 25% auf 35% erhöht!

Was ist denn schon dabei ? Das ist wohl überall bekannt wo man eine derartige Satzung von der Gemeinde beschlossen hat.


Hier ist die Zweitwohnungssteuersatzung zu finden:
https://www.radolfzell.de/addmindms/document/1004/0c325ee8-c7b0-571e-c5e7-3673acf1de18/ZweitwohnungssteuersatzungErklrungzurZweitwohnungssteuer.pdf

In ganz Bayern wird man zum 1.1.2025 generell kräftig erhöhen, denn diese Steuer wird fast generell sooo akzeptiert - selten wird ein Widerspruch oder Klage erhoben.

Sehr interessant wäre in diesem Zusammenhang zu erfahren ob bei gelegentlicher - zweitweise Vermietung als Fewo an wechselnde Gäste denn dazu eine genehmigte Nutzungsänderung vorgelegt werden muss - besonders dann wenn eine Zweitwohnung sich in einem Gebäude befindet, das als Wohnung genehmigt worden ist.
Zweitwohnung ist eben eine Wohnung - während eine Fewo keine Wohnung ist!!

Dieses ist nun künftig sehr wichtig - auch bei der Zweitwohnungssteuer !!!

ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt

rspaelte @, Fellbach, Mittwoch, 10.04.2024 (vor 261 Tagen) @ Rebell

Schon klar, ich wollte hier nur darauf hinweisen, dass auf der HP noch 25% stehen und keine 35%. Außerdem fehlt auch die Zweitwohnungssteuersatzung. Deshalb der Link, wo diese gefunden werden kann.
Hier ist der richtige Link, sorry:
https://www.radolfzell.de/addmindms/document/1004/11fdd65e-b2ec-8f13-2b47-ae3e8820e7e7/Zweitwohnungssteuersatzung.pdf

Hinweis:
- Radolfzell am Bodensee liegt in Baden-Württemberg.
- Seit wann ist eine Zweitwohnung eine Wohnung und keine Ferienwohnung
(die Zweitwohungssteuer hängt doch von der Gesamtdauer der Belegung über/unter 6 Monaten ab.
Oder? Sprich, es muss ein Nachweis geführt werden, wie lange die WG im Jahr vom wem - Gäste
oder selber - genutzt wird)

Da ich mir den Luxus leiste und grundsätzlich nicht vermiete, ist es logischerweise automatisch eine FWG und somit eine Zweitwohnungssteuer fällig.

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Rebell @, Donnerstag, 11.04.2024 (vor 260 Tagen) @ rspaelte

Da ich mir den Luxus leiste und grundsätzlich nicht vermiete, ist es logischerweise automatisch eine FWG und somit eine Zweitwohnungssteuer fällig.

Stimmt wohl nicht ganz- denn die Zweitwohnung ist eben eine Wohnung gem. Baugenehmigungsbescheid, und rechtlich abgesichert bzw. die Steuer so fällig,

Schwieriger wird es wenn eben - zur Verringerung der Zweitwohnungssteuer zeitweise eine Vermietung an wechselnde Gäste vorgenommen wird - so wie in vielen Satzungen - vorgesehen dann wäre wohl für eine Nutzung als Ferienwohnung eine genehmigte Nutzungsänderung Voraussetzung - sonst ist es eine Illegale Vermietung - !!
Dazu sind nun bundesweite Bemühungen illegale Vermietungen von Fewo zu verbieten - wenn eben keine genehmigte Nutzungsänderung vorliegt.

Auch in Baden Württemberg >>https://www.schwaebische.de/regional/tuttlingen/tuttlingen/tuttlingens-ferienwohnungen-will-di

Auch an Ost und Nordsee ist die kommunale Aufsicht dabei zu verbieten

Kreis Nordfriesland geht gegen illegale Vermietungen auf Sylt vor