Hauptwohnsitz ohne eigene abgeschlossene Wohnung

Christian @, Freitag, 04.05.2007 (vor 7116 Tagen) @ Britta

Hallo Britta,
aus der Göttinger Satzung ist das so ohne weiteres nicht zu erkennen. Wenn Göttingen das so handhabt, ist es allerdings korrekt im Sinne der Zweitwohnungsteuer. Dann fällt keine Zweitwohnungsteuer an, weil Du keine zwei Wohnungen innehast.
Ich bin ja fast zu Tränen gerührt, dass es so was noch gibt. Das ist eben der Unterschied zwischen der niedersächsischen Rechtsauffassung und der nordrhein-westfälischen Mentalität. In NRW hat das OVG gerade die zimmerlose Erstwohnung erfunden, die man auch nicht innehaben muss, um trotzdem „Zweitwohnungsteuer“ zu zahlen.
Zur Bestätigung: Dein Freund muss Dir bestätigen, dass Du bei ihm wohnst und weder Mieter, Eigentümer oder sonstiger Dauernutzungsberechtigter der Wohnung bist.
Das müsste eigentlich reichen. Die Nutzung fsfo geht GÖ nichts an. Wenn GÖ sehr penetrant ist, verlangen sie noch den Mietvertrag, um zu überprüfen, dass Du wirklich nicht als Mieterin mit drinstehst. Das steht ihnen zwar nicht zu - sie müssen sich mit der Erklärung des Mieters/Inhabers der Wohnung zufrieden geben, aber man weiß ja nie. Wenn sie doch noch den Mietvertrag sehen wollen, auf jeden Fall den Namen es Vermieters (wenn es nicht eine Firma/Gesellschaft ist) schwärzen, denn der geht die Stadt nichts an.
Ansonsten ist erst mal kein Haken erkennbar.
Gruß und ebenfalls schönes Wochenende


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