ZWS in Kiel als Student

Felix @, Samstag, 05.05.2007 (vor 6668 Tagen)

Hallo,

ich bin seit März 2006 mit Zweitwohnsitz in Kiel gemeldet. Nun habe ich diese Woche Post bekommen, in der ich meine Erklärung zur ZWS abgeben soll.
Nun habe ich schon oft gelesen, dass man die nicht zahlen muss. Meine Mitbewohnerin hier hat das auch gemacht, kann sich nur nicht mehr erinnern, was sie damals angegeben hat.

Weitere Infos: Student aber arbeite auch in Kiel. Wohne in Schleswig und bin da auch eigentlich jeden Tag, da ich mich um Tiere und Familie kümmere.

Ich habe hier nur ein Zimmer, zwar steht ein Bett und ein Schrank hier, aber es ist eher ein Büro für einige durchgelernte nächte.

Was kann ich machen>
Würde ich im Wohnheim wohnen müßte ich nicht zahlen. Wie sieht es mit WGs aus>

Danke im Voraus

ZWS in Kiel als Student

Christian @, Samstag, 05.05.2007 (vor 6668 Tagen) @ Felix

da ich die Steuererklärung von Kiel nicht kenne, kann ich nur empfehlen, diese wahrheitsgemäß auszufüllen und dann abzuwarten.
Entscheidend dürfte sein, ob die Wohnung in Schleswig „innegehabt“ wird, das lässt sich aus „um Tiere und Familie kümmern“ nicht erkennen.
Noch Fragen
Gruß

ZWS in Kiel als Student

Britouch @, Montag, 07.05.2007 (vor 6666 Tagen) @ Felix

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem.
Ich bin vor ca. einem Jahr aus Kiel weggezogen.
Den Zweitwohnsitz für die Wohnung habe ich aber behalten und eine Untermieterin genommen bis ich die Wohnung grad an meine Schwester übergeben habe.
Ich habe die Wohnung in der Zeit aber nicht bewohnt.

Man muss keine ZWS zahlen, wenn man durch einen Untermietvertrag nachweisen kann, dass man die Wohnung selbst nicht genutzt hat ( und der Mieter unter der Adresse gemeldet ist).
Problem bei mir ist, dass ich das aus anderen Gründen nicht tun kann und ich einen anderen Weg suche.

Ich habe jetzt gelesen, dass man auch in eheähnlichen Verhältnissen lebend als Partner eine Zweitwohung unter der Woche als "Arbeitswohnung" haben darf.
Ich frag mich nur, ob das ebenso für Studenten gilt.

Gibt es bestimmte Vorgaben bezüglich der Kaltmiete- nach der sich die ZWS berechnet>
Die Wohnung gehört meinen Eltern, die sie mir ja rein theoretisch für 1€ vermietet haben können. Dann hätte ich jährlich nur 1,20€ zu zahlen. Also für den Zeitraum von 7 Monaten 0,70€.
Das würde ja aber sicherlich kein Finanzamt durchgehen lassen. Da müsste es ja auch feste Sätze geben.>

ZWS in Kiel als Student

Christian @, Dienstag, 08.05.2007 (vor 6665 Tagen) @ Britouch

Hallo,
aus einer Wohnung ausgezogen, dort weiter mit mit Nebenwohnung gemeldet, Wohnung „untervermietet“ aus Gründen, die man nicht angeben kann. Da fällt mir nichts zu ein.
Ansonsten:
- dass für eheähnliche Verhältnisse nun auch schon der besondere Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie gelten soll, ist mir nicht bekannt, aber vielleicht habe ich da was verpasst,
- die Idee mit der fiktiven 1 EURO-Miete hast Du ja selbst schon verworfen, bei so was greift der Mietspiegel.
Gruß

ZWS in Kiel als Student

Britouch @, Mittwoch, 09.05.2007 (vor 6664 Tagen) @ Christian

Ich habe die Wohnung so lange behalten, weil meine Schwester sie übernehmen sollte. Nur war die noch im Ausland. Und die Zeitspanne wurde mit ner Untermieterin überbrückt.
Für die Wohnung gibt es noch Eigenheimzulage, die es ohne eine Meldung eines Familienmitgliedes dort nicht mehr gegeben hätte.

Wieso sollte ich auf die Wohnung also ZWS zahlen, wenh ich zwar woanders wohne, aber die Wohnung für mich theoretisch eine Anlaufstelle am Arbeitsplatz bzw Studienplatz ist, da mein eigentliches Heim weiter weg ist>

Der Staat Deutschland weiß schon, wo er sich sein Geld holen kann und an wen er es wieder verschleudern kann. Eigentlich hilft nur auswandern und den Sozialstaat in seiner Zettelwirtschaft untergehen lassen....

ZWS in Kiel als Student

Christian @, Mittwoch, 09.05.2007 (vor 6664 Tagen) @ Britouch

Hallo Britouch,
nun weiß ich zwar warum, verstehe die Frage aber immer noch nicht.
Da wurde also eine Wohnung „untervermietet“ und ein Mitglied der Familie blieb melderechtswidrig dort gemeldet, damit die Eigenheimzulage (gezahlt durch die Steuerzahler der Bundesrepublik Deutschland) weiterhin fließt.
Nun ist bei dieser Konstruktion die Zweitwohnungsteuer fällig und schon wird gejammert über diese himmelschreiende Ungerechtigkeit: „Der Staat Deutschland weiß schon, wo er sich sein Geld holen kann und an wen er es wieder verschleudern kann. Eigentlich hilft nur auswandern und den Sozialstaat in seiner Zettelwirtschaft untergehen lassen ....“
Bei aller Abneigung gegen die Zweitwohnungsteuer: hier ist sie nur ein geringer Ausgleich (rechnet sich ja wohl für die Familie immer noch, Eigenheimzulage + Miete - Zweitwohnungsteuer), damit der Staat sein Geld weiterhin an die Empfänger von unberechtigten Eigenheimzulagen verschleudern kann.
Man kann im Leben nicht alles haben.
Gruß