Zweitwohnungsteuer zahlen für eine Wohnung (Hauptmieter), die nie genutzt wird?

Alfred @, Freitag, 16.08.2024 (vor 67 Tagen) @ Münchnerkindl1507

Meine Meinung mit Begründung:
Wenn Du die Wohnung weder beziehst noch zum Wohnen oder Schlafen benutzt, bist Du nicht meldepflichtig, die Wohnung dient Dir damit auch nicht als Nebenwohnung.
Bundesmeldegesetz:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

Keine Steuerpflicht. Keine Nebenwohnung = keine Zweitwohnung
Berliner Zweitwohnungsteuergesetz
(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes vom 26. Februar 1985 (GVBl. S. 507), geändert durch § 45 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Juni 1997 (GVBl. S. 304), dient.


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