Zweitwohnungssteuer Essen

KatjaMGV, Mittwoch, 09.10.2024 (vor 12 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe Post von der Stadt Essen erhalten, dass ich seit 15.06.2002 eine Zweitwohnung in Essen inne habe und ab dem 01.01.2020 rückwirkend zweitwohnungssteuerpflichtig sei.
Allerdings kann ich mich überhaupt nicht mehr daran erinnern, dass ich einen Zweitwohnsitz in Essen habe, möchte aber nicht ausschließen, dass ich beim Auszug aus meinem Elternhaus im Juni 2002 aus alter Verbundenheit, einen Zweitwohnsitz dort behalten habe.
Beim Einwohnermeldeamt meines heutigen Wohnsitzes ist kein Zweitwohnsitz hinterlegt. Die Gemeinde in die ich 2002 gezogen bin, konnten mir mangels digitaler Akten auch nicht mitteilen, ob dort 2002 ein Zweitwohnsitz beantragt/angemeldet wurde.
Mein "altes" Kinderzimmer in Essen habe ich 2005 aufgelöst, als meine Eltern das Zimmer zu einem allgemeinen Gästezimmer umgewandelt haben.
Gem. Rücksprache mit dem Einwohnermeldeamt in Essen sollte/könnte ich den Zweitwohnsitz in diesem Fall abmelden, das sei auch rückwirkend zum Tag meines Auszugs möglich.
Hat jemand Tipps, ob etwas dagegen spricht, dass ich den Wohnsitz einfach rückwirkend zu 2005 abmelde und dem Stadtsteueramt die Abmeldung mitteile?
Dank und Gruß
Katja


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