Zweitwohnsteuer Berlin mit Whohnsitz USA

Alfred @, Sonntag, 03.11.2024 (vor 53 Tagen) @ schweggel

Berliner ZWStG
§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes vom 26. Februar 1985 (GVBI. S.507), geändert durch § 45 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Juni 1997 (GVBI. S.304), dient.

Die Berliner Verwaltung schreibt dazu:
„Wenn Sie eine Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden. Eine alleinige Wohnung heißt, Sie nutzen nur eine Wohnung in Deutschland. Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. Die weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.“


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