Urteile

Anja Binder @, Breisach, Montag, 30.01.2006 (vor 7095 Tagen)

Hallo an alle,

ich habe in Augsburg studiert (Zweitwohnsitz) und mein Hauptwohnsitz war bei meinen Eltern.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich auf Urteile zu berufen und von der Zahlung der Steuer befreit zu werden>

Bin für jeden Hinweis bzw. Rat sehr dankbar :-)

Vielen Dank vorab.

Grüße

Anja

Urteile

René ⌂ @, Montag, 06.02.2006 (vor 7088 Tagen) @ Anja Binder

» ich habe in Augsburg studiert (Zweitwohnsitz) und mein Hauptwohnsitz war bei meinen Eltern.
»
» Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich auf Urteile zu berufen und von der Zahlung der Steuer befreit zu werden>

Du hast studiert> Rückwirkend geht ohnehin nicht viel. Du hast ja schließlich Widerspruchsfristen.

Urteile

Anja Binder @, Montag, 06.02.2006 (vor 7088 Tagen) @ René

» » ich habe in Augsburg studiert (Zweitwohnsitz) und mein Hauptwohnsitz war
» bei meinen Eltern.
» »
» » Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich auf Urteile zu berufen und von
» der Zahlung der Steuer befreit zu werden>
»
» Du hast studiert> Rückwirkend geht ohnehin nicht viel. Du hast ja
» schließlich Widerspruchsfristen.


D.h. ich habe noch nicht bezahlt sondern habe erst vor ein paar Tagen den Bescheid bekommen für die Zeit letzter Jahr in der mein Studium noch lief.

Gibt es eine Möglichkeit>

Danke vorab.

MfG

Binder