Fehmarn-Satzung rückwirkende Änderung ????????

Rebell @, Freitag, 24.01.2025 (vor 94 Tagen)

Das Oberverwaltungsgericht hatte diese Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts im April 2024 auch bestätigt. Dabei ging es um die Steuererhebung in Timmendorfer Strand und Hohwacht (Az. 6 KN 1/24 und 2/24). Diese Gemeinden hatten denselben Steuermaßstab wie Fehmarn verwendet.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zugelassen, da sich das Bundesverwaltungsgericht nach Angaben des OVG zu den Maßstabsfragen noch nicht geäußert hat. dpa

<<<<hiermit wird wohl der Eindruck erweckt bei der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteueer ist alles möglich und zugelassen.>>>>

Was im Grunde noch fehlt in ganz Deutschland, dass hiermit auch eine Enteignung einer Zweitwohnung durchaus zulässig zu betrachten sei um die Wohnungsnot zur Unterbringung von Migranten zu ermöglichen.


https://www.kreiszeitung.de/lokales/schleswig-holstein/gericht-zweitwohnungssteuer-auch-auf-fehmarn-rechtmaessig-zr-93529392.html

Fehmarn-Satzung rückwirkende Änderung ????????

René ⌂ @, Sonntag, 09.02.2025 (vor 78 Tagen) @ Rebell

Manchmal verstehe ich krude Gedankenwelten nicht - und möchte auch klarstellen, dass diese hier keinen Platz haben.

Es gibt rechtliche Spielregeln zum Zweckentfremdungsverbot. Damit können Behörden erzwingen, dass Wohnungen auch als solche genutzt werden. Und wenn es Verstöße gibt, kann das Amt eingreifen. Mit wem dann ein Vertrag aufgesetzt wird - das ist vermutlich egal. Denn dem angespannten Wohnungsmarkt sind Herkünfte völlig egal.

Was das nun mit einer rückwirkenden Änderung zu tun hat ... keine Ahnung.

Fehmarn-Satzung rückwirkende Änderung ????????

Kommunalfreund @, Mittwoch, 12.02.2025 (vor 75 Tagen) @ Rebell

<<<<hiermit wird wohl der Eindruck erweckt bei der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteueer ist alles möglich und zugelassen.>>>>

Eigentlich darf wohl bezweifelt werden ob denn der Begriff Rechtsprechung hier in ganz Deutschland noch als Begriff von Bedeutung sei???


Was im Grunde noch fehlt in ganz Deutschland, dass hiermit auch eine Enteignung einer Zweitwohnung durchaus zulässig zu betrachten sei um die Wohnungsnot zur Unterbringung von Migranten zu ermöglichen.

Dazu besondere Hinweise auf Teilungssatzung von der Marktgemeinde Oberstdorf, hier wurde im Oktober 2024 nach 5 jähriger Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof jene Satzung für ungültig erklärt- die Verfahrenskosten musste die Gemeinde tragten

Nun wurde allerdings eine Neue Teilungssatzung erlassen auffindbar unter www.buergernetzwerk.bayern.de

Ob diese neue Satzung nun Bestand haben wird - kommt erst auf ob denn innerhalb der Veröffentlichung im Amtsblatt v. Landratsamt Oberallgäu eines Jahres keine Klage erhoben wird.


Von der öffentlichen Presse wohl kein Hinweis weder wegen Abschaffung noch für die beschlossene Nachfolgesatzung.

Eher wird berichtet: In China ist ein Sack Reis ausgelaufen aber die Nagetiere haben sich vorher in Sicherheit gebracht - folglich nur Sach- aber kein Tierschaden entstanden