Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer
Mogli, Mittwoch, 05.02.2025 (vor 36 Tagen)
Guten Abend,
ich hoffe es ist in Ordnung wenn ich stumpf ein neues Thema aufmache.
Ich habe im letzten Jahr die Wohnung meiner Mutter und Ihres neuen Ehemannes überschrieben bekommen und die Beiden haben ein eingetragenes Niesbrauchrecht.
Nun habe ich Post der Stadt Glücksburg (Ostsee) erhalten. Hierbei dreht es sich um die Zweitwohnsitzsteuer.
Beim Zettel lesen und dazu google nutzen bin ich inhaltlich nicht so recht fündig geworden ob das mich jetzt wirklich betrifft.
Hierzu ein paar Fakten.
Die Wohnung wurde vom Mann meiner Mutter (nicht mein leiblicher Vater) angefangen zu finanzieren bevor er mit meiner Mutter verheiratet war.
Auch haben Sie erst Geheiratet, nach meinem 18 Geburtstag. Auch wurde ich von Ihm nicht adoptiert.
Falls das Verwandtschaftsverhältnis relevant ist.
Meine Mutter ist natürlich mit mir verwandt.
Ich habe mich an der Finanzierung der Wohnung beteiligt die dieses Jahr fertig bezahlt wird.
Deswegen haben wir die Wohnung über eine Schenkung auf mich übertragen.
Meine Mutter samt Ehemann leben ohne Mietvertrag in der Wohnung und übernehmen die anfallenden Kosten.
Das hat auch den Hintergrund, dass die Wohnung beim ableben meiner Mutter und Ihrem Mann danach an seine Familie fallen würde obwohl ich mit finanziert hatte.
Ich selber lebe schon seid 2014 nicht mehr in Glücksburg und habe auch keinen Zugang zur Wohnung außer als Besucher.
Es gibt in der Wohnung auch nur ein Schlafzimmer. Wenn ich mir also nicht das Bett mit meiner Mutter+ Gatten teile, wird das übernachten dort schwer.
Auch habe ich inzwischen nicht mehr den selben Nachnahmen wie meine Mutter.
Aktuell lebe ich in einer Mietwohnung, suche mit meiner Frau aktuell ein Haus. Falls das relevant sein sollte.
Ich weiß das Glücksburg ein Kurort ist.
Ich hoffe ich habe an alles gedacht zu später Stunde. Falls noch Informationen benötigt werden, reich ich die gerne nach.
Lieben Gruß und danke schon mal, dass es dieses Forum gibt.
Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer
Rebell , Donnerstag, 06.02.2025 (vor 36 Tagen) @ Mogli
Ich habe im letzten Jahr die Wohnung meiner Mutter und Ihres neuen Ehemannes überschrieben bekommen und die Beiden haben ein eingetragenes Niesbrauchrecht.
In erster Linine kommt es auf die Satzung von "Glücksburg" an sofern es übe eine entsprechende Satzung verfügt !
Nun habe ich Post der Stadt Glücksburg (Ostsee) erhalten. Hierbei dreht es sich um die Zweitwohnsitzsteuer.
Je nach Satzung betreibst Du als Eigentümer ohne ein Wohnrecht - keinen zu besteuernden Aufwand ob nun die Wohnung oder das Haus im Wert von Millionen ist!
Vermutlich weiß man eben bei der Gemeinde wer der Eigentümer ist - es müsste auch die Gemeinde wissen wer dort wohnt - ob nun Eigentümer oder Nießbraucher!
In der Regel fällt für den Nießbraucher eine Zweitwohnungssteuer zur Zahlung fällig.
Beim Zettel lesen und dazu google nutzen bin ich inhaltlich nicht so recht fündig geworden ob das mich jetzt wirklich betrifft.
Kurze Schilderung oder Anfrage bei der Verwaltung - es kann wohl an der fehlenden Info liegen, einfach mitteilen bin nicht der Nutzer und habe auch kein Nutzungsrecht- das bestimmt auch im Grundbuch festgehalten sein "sollte"-
Alles WEitere wird wohl Glücksburg nicht interessieren - Tatsache ist Besitzer aber nicht Nutzer der Wohnung.
Meine Mutter samt Ehemann leben ohne Mietvertrag in der Wohnung und übernehmen die anfallenden Kosten.
Das ist schon mal ein ganz eindeutiger Hinweis und Beweis- und kann bestimmt nicht mit einer Zweitwohngungssteuer für Dich als Eigentümer - bestimmt so im Grundbuch eingetragen !!
Das hat auch den Hintergrund, dass die Wohnung beim ableben meiner Mutter und Ihrem Mann danach an seine Familie fallen würde obwohl ich mit finanziert hatte.
das ist wohl nicht relevant
Ich selber lebe schon seid 2014 nicht mehr in Glücksburg und habe auch keinen Zugang zur Wohnung außer als Besucher.
Ohne Zugang keine Nutzung und auch keine zu besteuernder Aufwand. bzw. als Beweis
Es gibt in der Wohnung auch nur ein Schlafzimmer. Wenn ich mir also nicht das Bett mit meiner Mutter+ Gatten teile, wird das übernachten dort schwer.
Auch Glücksburg kann nicht vorschreiben - dass Du mit Mutter ins Bett gehen müsstes
Auch habe ich inzwischen nicht mehr den selben Nachnahmen wie meine Mutter.
Kann auch sein, dass eben Glücksburger Verwaltung der Durchblick fehlt
Aktuell lebe ich in einer Mietwohnung, suche mit meiner Frau aktuell ein Haus. Falls das relevant sein sollte.
Ob und woo Du Wohnst geht in Sache Zweitwohnungssteuer niemand etwas an - Du musst nur gem.Meldegesetz erreichbar sein - Du könntest auch auf der Straße leben denn der nachgewiesene Nießbrauch entlastet Dich - u.U. auch vor Gericht - sofern Dir schon ein Steuerbescheid "irrtümlich" zugestellt worden sei
Ich weiß das Glücksburg ein Kurort ist.
Das hat nicht immer etwas mit der Zweitwohnungssteuer zu tun - oft erheben inzwischen die verlassesten Orte ohne jede Infrastruktur eine zweitwohnungssteuer - manchmal sind Aufwendungen für die Verwaltung wesentlich höher als die Einnahmen - denn die Kommunalverbände sind eben dabei und Empfehlung eine Zweitwohnungssteuer ohne Ausnahme zu erheben- man will eben diese Unerwünschten mit fadenscheinigen Argumenten wie "Bekämpfung der Wohnungsnot" rechtfertigen
ist ähnlich wie bei der -Migration generell zu verfolgen. in Bayern beispielhaft - da werden bisher Millionen Euro zusätzlich zur Zweitwohnungssteuer Jenen Kommunen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben zusätzlich aus dem Steueraufkommen aller Bürger diesen Gemeinden gewährt - da sind es von 2056 Kommunen nur 170 welche von dieser Doppelstrategie sich erfreuen können Dank CSU.-Regierung.
Ich hoffe ich habe an alles gedacht zu später Stunde. Falls noch Informationen benötigt werden, reich ich die gerne nach.Lieben Gruß und danke schon mal, dass es dieses Forum gibt.
Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer
Kommunalfreund , Donnerstag, 06.02.2025 (vor 36 Tagen) @ Mogli
Ich habe im letzten Jahr die Wohnung meiner Mutter und Ihres neuen Ehemannes überschrieben bekommen und die Beiden haben ein eingetragenes Niesbrauchrecht.
Hallo Mogli vielleicht hättest Du doch lieber diese Satzung aufgerufen ,denn diese beinhaltet doch alles was Rebell eben vermutete
- 2§ Steuergegenstand
(1) Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
(2) Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, über die jemand neben seiner
Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs oder dem der Ange-
hörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO) verfügen kann.
(3) Als Hauptwohnung gilt die im Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
als Hauptwohnung bzw. als alleinige Wohnung eingetragene Wohnung.
(4) Liegen Hauptwohnung und Zweitwohnung im selben Gebäude, so gilt diese in der
Regel nicht als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung.
(5) Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass
sie vorübergehend anders oder nicht genutzt wird.
(6) Der Zweitwohnungssteuer unterliegt nicht das Innehaben einer Zweitwohnung
durch eine verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden
Person, soweit sie nicht dauernd getrennt lebt und die Wohnung aus beruflichen
Gründen unterhält, weil sich die eheliche bzw. die gemeinsame
Wohnung der Lebenspartner in einer anderen Gemeinde befindet.
Die Gemeinde Glücksburg hat sich schlecht informiert – oder aber solltest Du nun aufgefordert sein eine Steuererklärung wohl abzugeben – denn ohne Steuererklärung ist ein Steuerbescheid nicht möglich.
Du könntest wohl keine Antwort geben und abwarten ob ohne einer Steuererklärung trotzdem ein Zweitwohnungssteuerbescheid zugestellt bekommst.
ES würde auch dann reichen innerhalb von max 4 Wochen einen Widerspruch einzureichen , welcher mit ziemlicher Garantie aufgehoben werden müsste.
Der Nießbraucher bekäme danach wohl eine Aufforderung zu einer Steuererklärung – es sei denn ein Sachbearbeiter möchte sich profilieren !
Nun habe ich Post der Stadt Glücksburg (Ostsee) erhalten. Hierbei dreht es sich um die Zweitwohnsitzsteuer.
Lehne Dich zurück und warte ruhig ab!
Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer
Mogli, Donnerstag, 06.02.2025 (vor 36 Tagen) @ Kommunalfreund
Erstmal großen Dank für die Antworten.
Ich habe zeitglich auch die Notarin kontaktiert, die damals die Übertragung geregelt hat.
Im Grundbuchauszug steht drin, dass mein Stiefvater und meine Mutter ein Nießbrauchrecht bis zum Tod haben.
Die Formulierung das ich die Wohnung nicht nutzen kann, steht doch nicht wörtlich drin. Wäre aber auch eher ungewöhnlich denke ich.
Es wird also klar dargelegt, dass die Wohnung nicht zur Verfügung steht nach meinem Verständnis.
Den weiteren Punkt habe ich ggf. missverstanden. Meine Mutter + Gatte machen so oder so eine Steuererklärung. Müssen die dann diese Steuer bezahlen?
Die Wohnung ist ja deren einziger Wohnsitz.
Ich glaube ich habe euch stumpf missverstanden.
Mit den Infos von euch, werde ich denke ich ins Gespräch mit der Notarin gehen und mit dem Ergebnis daraus dem Amt zur Leibe rücken.
Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer
Rebell , Donnerstag, 06.02.2025 (vor 36 Tagen) @ Mogli
Den weiteren Punkt habe ich ggf. missverstanden. Meine Mutter + Gatte machen so oder so eine Steuererklärung. Müssen die dann diese Steuer bezahlen?
Die Wohnung ist ja deren einziger Wohnsitz.
Ach je - das bestätigt doch mal eindeutig wie doch der Sachbearbeiter der Gemeinde ohne genaue Kenntnisse versucht nachzufragen.
Es geht doch aus der Satzung eindeutig hervor, Zweitwohnungssteuer nicht für Erstwohnsitzbürger.
Ich glaube ich habe euch stumpf missverstanden.
Das Gespräch mit der Notarin - kostet eventuell Gebühren - ist somit gar nicht erforderlich
Nur an die Gemeinde anworten - bin nur im Grundbuch als Eigentüm Mutter wohnt mit Erstwohnsitz- da eben Mutter anderen Namen trägt ist das Verwirrspiel beim Sachbearbeiter wohl entstanden.
Melde Dich bitte nach klärung, denn leider hört man von den meisten Anfragern nichts mehr auch wenn eben erfolgreich gewesen !!
Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer
Mogli, Donnerstag, 06.02.2025 (vor 36 Tagen) @ Rebell
Den weiteren Punkt habe ich ggf. missverstanden. Meine Mutter + Gatte machen so oder so eine Steuererklärung. Müssen die dann diese Steuer bezahlen?
Die Wohnung ist ja deren einziger Wohnsitz.
Ach je - das bestätigt doch mal eindeutig wie doch der Sachbearbeiter der Gemeinde ohne genaue Kenntnisse versucht nachzufragen.Es geht doch aus der Satzung eindeutig hervor, Zweitwohnungssteuer nicht für Erstwohnsitzbürger.
Ich glaube ich habe euch stumpf missverstanden.
Das Gespräch mit der Notarin - kostet eventuell Gebühren - ist somit gar nicht erforderlich
Nur an die Gemeinde anworten - bin nur im Grundbuch als Eigentüm Mutter wohnt mit Erstwohnsitz- da eben Mutter anderen Namen trägt ist das Verwirrspiel beim Sachbearbeiter wohl entstanden.Melde Dich bitte nach klärung, denn leider hört man von den meisten Anfragern nichts mehr auch wenn eben erfolgreich gewesen !!
Die Frage bezüglich der Steuer war von mir und nicht vom Sachbearbeiter. Ich bin der ohne genaue Kenntnis.
Ich denke das Gespräch mit der Notarin wird kein Geld kosten, da diese eine gute Bekannte meiner Mutter ist. (die jeweiligen Töchter waren befreundet)
Ich werde auf jeden Fall Rückmeldung geben und auch versuchen ein Gedächtnisprotokoll von dem Gespräch mit dem Amt anzufertigen um abzuschätzen wie tief der Sachbearbeiter im Thema ist.
Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer
Mogli, Freitag, 07.02.2025 (vor 35 Tagen) @ Mogli
Erstes kleines Update.
Ich habe mit der Notarin gesprochen, die sagte nach Ihrer Erfahrung würde sich die Stadt Glücksburg bzw. die Behörde in Flensburg bei sowas nicht quer Stellen.
Ich soll mich an die wenden und falls nötig den Auszug vom Grundbuch zusenden.
Daraus ist klar ersichtlich laut Ihr, dass die Regelung der Zweiwohnung für mich nicht in Frage kommt. Sie hat das laut eigener Erfahrung schon öfter erlebt und es gab dort wohl nie Probleme.
Bis jetzt in der Abteilung keiner ans Telefon gegangen. Sobald ich eine Rückmeldung habe, folgt diese als Update.
Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer
René
, Sonntag, 09.02.2025 (vor 33 Tagen) @ Mogli
Der Nießbrauch regelt ja die Verfügungsgewalt der Wohnung. Es wäre ja komisch, wenn man dann doch noch einen Fuß drin hätte.
Wenn es für Mutter und Gatte die alleinige Wohnung ist, ist es ja kein Thema der Zweitwohnungsteuer.
Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer
René
, Sonntag, 09.02.2025 (vor 33 Tagen) @ Mogli
Moin,
Es gibt viele Punkte, die für die Zweitwohnungsteuer völlig irrelevant sind. Warum du die Wohnung besitzt, was du da reingesteckt hast und wie euer familiärer Frieden damit aussieht.
Was relevant ist, ist in der Regel die Nutzung. Und da unterscheiden sich die Orte ein wenig. Lesen wir uns mal Glücksburg durch:
(1) Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
(2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die jemand neben seiner Hauptwohnung
zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs oder dem seiner Familienmitglieder
verfügen kann.
Nun benutzt du die Wohnung nicht zum eigenen persönlichen Lebensbedarf. Das ist ja durch das Niesbrauchrecht auch aktenkundig notiert. Du kannst also, selbst wenn du es möchtest, nicht einfach die Eltern vor die Tür setzen - um das mal plakativ zu beschreiben.
Nun stehen da die Familienmitglieder in der Satzung. Und auch wenn das Grundgesetz Ehe und Familie besonders schützt, wenn ich mir diese Debatte hier anschaue, gibt es keine klare Definition, was alles Familienmitglieder sind.. Sprich: sind es noch deine Eltern, auch wenn sie nicht mehr für dich erziehungsberechtigt sind? Wenn man nur Ehepartner und erziehungsberechtigte Kinder dazu zählt, wäre die Definition nicht erfüllt.
Und hier ist im Zweifel dann auch ein Weg zum Juristen sicherlich nicht verkehrt. Unabhängig davon: der Sachverhalt mit dem Niesbrauchrecht sollte man erst einmal klar stellen. Vielleicht ist das Thema dann auch Geschichte.
Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer
Mogli, Montag, 10.02.2025 (vor 32 Tagen) @ René
Ich habe heute meine Mail an die Behörde Versand und mich telefonisch dort gemeldet.
Ich hatte direkt den Auszug über die Eintragungsbekanntmachung des Grundbuches mit gesendet.
Hier meine Mail:
Guten Tag,
ich schreibe Ihnen im Bezug auf Ihr Schreiben vom 31.01.2025.
Dort werde ich befragt zu einer angeblichen Zweitwohnung an der genannten Adresse.
Die Wohnung ist am 03.05.2024 in meinen Besitz übergegangen. Allerdings mit zwei Einschränkungen, wie Sie der Eintragungsbekanntmachung entnehmen können.
Der Vorbesitzer NAME und seine Frau haben jeweils ein Nießbrauchrecht und eine Eigentumsrückübertragung erhalten.
Ich habe somit keine Verfügungsgewalt über diese Wohnung und es ist auch die einzige Wohnung des Ehepaars NAME.
Mein einziger aktueller Wohnort ist MEINE WOHNADRESSE.
Sehr gerne können Sie sich telefonisch an mich wenden unter NUMMER.
Ich werde auch selbst versuchen Sie telefonisch zu erreichen um zeitnah die Sachlage zu prüfen.
Lieben Gruß
Mogli
_______________________
Ich habe dann mit der Zuständigen Dame telefoniert und Sie hat direkt gesagt "Das betrifft Sie dann nicht. Sie müssen keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen."
Ich habe dann natürlich auf schriftliche Bestätigung bestanden, damit mir nicht irgendwann in den Hintern gebissen wird nach dem Motto "Welches Telefonat?".
Hier die Antwortmail:
Sehr geehrter Herr Mogli,
wie telefonisch besprochen, wird keine Zweitwohnungssteuer für Sie fällig, da Sie aufgrund des Nießbrauchrechts keine Verfügungsbefugnis über die Wohnung haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
NAME Sachbearbeiterin.
_____________________________
Natürlich habe ich sämtliche Namen usw. zensiert.
Damit ist bei dem Thema ein Haken hinter. Ich sage nochmal großen Dank an das Forum. Ihr habt mir wirklich geholfen mich sicherer zu fühlen. Auch wenn ich keine wirklichen Argumente brauchte.
Das Thema war nach Nennung des Nießbrauchrecht und Prüfung der Unterlagen sofort erledigt.
Sollte ich doch nochmal Post bekommen, würde ich mich natürlich bei euch melden. Ansonsten habe ich ja eher weniger dem Forum beizutragen.
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Rebell , Montag, 10.02.2025 (vor 32 Tagen) @ Mogli
Bravo und Dankeschön
es sit wohl sehr schön auch für den "Verantwortlichen" von diesem Forum - denn in der Regel hört man nach gemachten Vorschlägen oder Hinweisen nichts mehr
Undank ist wohl der Welt Lohn !!
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Mogli, Montag, 10.02.2025 (vor 32 Tagen) @ Rebell
Bravo und Dankeschön
es sit wohl sehr schön auch für den "Verantwortlichen" von diesem Forum - denn in der Regel hört man nach gemachten Vorschlägen oder Hinweisen nichts mehrUndank ist wohl der Welt Lohn !!
Meine Mutter würde mir mit Schmackes einen Tunnel ins Gesicht boxen, wenn ich so handeln würde.
Ich bin euch auf jeden Fall dankbar. Ich denke auch das mein Fall mir der häufigste sein wird, für Leute die unbewusst da rein rutschen.