2250 Zweitwohnungssteuerbescheide rückwirkend

Rebell @, Donnerstag, 27.02.2025 (vor 15 Tagen)

Usedom – Kurier https://boltenhagen-mecklenburg.de/zweitwohnungssteuer
Das Amt Klützer Winkel hat im November und Dezember 2024 für die Gemeinden des Amtes 2250 Bescheide über Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2020 bis 2023 verschickt. Dabei wird rückwirkend für vergangene Kalenderjahre eine erheblich höhere Steuer gefordertZum Jahresende 2024 sollen dem Amt Klützer Winkel etwa 380 Widersprüche / Einsprüche vorliegen (OZ vom 28. 12. 2024).
Das Vorgehen der Gemeinde Boltenhagen und des Amtes Klützer Winkel mit dem für vier Jahre rückwirkenden Erlass einer Satzung über Zweitwohnungssteuer und dem für vier Jahre rückwirkenden Erlass von Steuerbescheiden, teilweise mit der rückwirkenden Änderung von Steuerbescheiden für abgelaufene Kalenderjahre, ist ein rechtlich komplexer Vorgang.
Es bestehen nicht nur gegen die Satzungen der Gemeinden im Amt Klützer Winkel wegen Zweitwohnungssteuer ab Ende 2023 erhebliche rechtliche Zweifel, die vom Amt Klützer Winkel ab Ende 2024 verschickten Schreiben zur Zweitwohnungssteuer sind auch aus einer Reihe anderer Gründe rechtlich fragwürdig.

Bemerkenswert wohl damit zu tun es geschah alles noch vor der Bundestagwahl 2025 inzwischen muss sich der Landtag damit beschäftigen.

Ob es wohl eine wirkliche Rechtsprechung noch geben wird ??


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion