Erst- und Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Tom1000 @, Montag, 07.05.2007 (vor 6609 Tagen)

Hallo, auch wenn in den FAQs dazu schon etwas vermerkt ist: Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wie Ämter damit umgehen, wenn der Zweitwohnsitz in der selben Stadt wie der Erstwohnsitz gemeldet wurde/ist> Gibt es Argumente, Grundlagen/Urteile, die dazu geführt haben, dass auf die Erhebung der ZWS verzichtet wurde>

Meiner Auffassung nach erscheint die ZWS lediglich vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass die Städte die Zuschüsse der Länder erhalten. Als weiteres Argument wird geltend gemacht, die Einwohnerzahl zu steigern.
Wenn jedoch der 2. Wohnsitz in der selben Stadt gemeldet ist, sind der Stadt keine finanziellen Nachteile entstanden, da die entsprechenden Zuschüsse geflossen sind. Auswirkungen auf die Einwohnerzahl ergeben sich ebenfalls nicht in negativer Hinsicht.
Die Erhebung der ZWS halte ich vor diesem Hintergrund für nicht angemessen.

Kann dazu jemand etwas sagen>>

Erst- und Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Christian @, Montag, 07.05.2007 (vor 6608 Tagen) @ Tom1000

Hallo Tom.

die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf der Grundlage des Melderechts ist insgesamt „unangemessen“. Auch vor dem Hintergrund spielt es keine Rolle, ob sich die Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde wie die Zweitwohnung befindet (Wohnsitz ist das dann nur einer). Die Steuer wird für das Innehaben der 2. Wohnung gezahlt, nicht dafür, in welcher Gemeinde die 1. Wohnung liegt.

Außerdem geht jede Stadt mit der Zweitwohnung anders um - da gibt es keine Erfahrung mit „den“ Ämtern.

Und weil es so schön ist: Deine Überlegungen zur Steigerung der Einwohnerzahl sind durchaus logisch und richtig. Deswegen gibt es eine große Ausnahme, die überall gilt: Wer verheiratet ist und eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen innehat, zahlt keine Zweitwohnungsteuer, wenn er die Hauptwohnung (=Wohnung der Familie) NICHT in der gleichen Stadt hat. Ich hoffe, Du findest das auch so logisch, wie viele Verwaltungen und Gerichte.

In manchen Orten gibt es noch eine kleine Ausnahme: Wenn die Zweitwohnung im gleichen Gebäude liegt wie die Hauptwohnung, kann man so viele Zweitwohnungen haben, wie man will - die zählen dann nicht.

Noch Fragen

Gruß