Erst- und Zweitwohnsitz in der selben Stadt
Hallo Tom.
die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf der Grundlage des Melderechts ist insgesamt „unangemessen“. Auch vor dem Hintergrund spielt es keine Rolle, ob sich die Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde wie die Zweitwohnung befindet (Wohnsitz ist das dann nur einer). Die Steuer wird für das Innehaben der 2. Wohnung gezahlt, nicht dafür, in welcher Gemeinde die 1. Wohnung liegt.
Außerdem geht jede Stadt mit der Zweitwohnung anders um - da gibt es keine Erfahrung mit „den“ Ämtern.
Und weil es so schön ist: Deine Überlegungen zur Steigerung der Einwohnerzahl sind durchaus logisch und richtig. Deswegen gibt es eine große Ausnahme, die überall gilt: Wer verheiratet ist und eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen innehat, zahlt keine Zweitwohnungsteuer, wenn er die Hauptwohnung (=Wohnung der Familie) NICHT in der gleichen Stadt hat. Ich hoffe, Du findest das auch so logisch, wie viele Verwaltungen und Gerichte.
In manchen Orten gibt es noch eine kleine Ausnahme: Wenn die Zweitwohnung im gleichen Gebäude liegt wie die Hauptwohnung, kann man so viele Zweitwohnungen haben, wie man will - die zählen dann nicht.
Noch Fragen
Gruß
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- Erst- und Zweitwohnsitz in der selben Stadt -
Tom1000,
07.05.2007
- Erst- und Zweitwohnsitz in der selben Stadt - Christian, 07.05.2007