Zweitwohnsitzsteuer für elterliche Wohung bei getrennten Eltern

Anne_Berlin, Donnerstag, 19.06.2025 (vor 166 Tagen)

Hallo,

ich bin auf der Suche nach Hilfe bei einer Frage, zu der ich im Internet leider keine klaren Infos finden kann. Ich bin seit 2013 geschieden und bin damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Unsere Tochter blieb mit Hauptwohnsitz in der alten Wohnung beim Vater gemeldet, der dort immer noch wohnt. Da sie seit der Trennung im Wechselmodell bei uns beiden wohnt, habe ich sie damals bei mir außerdem mit Nebenwohnsitz angemeldet. Beide Wohnungen sind in Berlin.

Diesen Februar wurde sie 18. Sie geht voraussichtlich noch ein Jahr/bis Juli 26 zur Schule und hat kein eigenes Einkommen. Nun kam ein Schreiben vom Finanzamt an die väterliche Wohnung, mit der Info, dass die Zweitwohnungssteuer für den Nebenwohnsitz entrichten soll. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das gesetzlich tatsächlich in diesem Fall korrekt sein kann, aber man weiß ja nie. Ich finde aber auch einfach nichts Konkretes zu dieser Konstellation.

Kann mir hier vielleicht jemand etwas dazu sagen? Kann sie Widerspruch einlegen? Falls nicht, können wir die anzugebende Kaltmiete zumindest reduzieren auf ihr Zimmer und die Hälfte der Gemeinschaftsflächen (ich habe etwas dazu im Gesetzestext gesehen)?

Freue mich sehr über Tipps.
Schöne Grüße
Anne

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohung bei getrennten Eltern

Alfred @, Donnerstag, 19.06.2025 (vor 166 Tagen) @ Anne_Berlin

Die entscheidende Frage ist, ob die Tochter die Nebenwohnung bei Dir innehat (also nicht nur tatsächlich sondern auch rechtlich abgesichert nutzen kann) oder ob sie dort eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit nutzt (z.B. ohne Mietvertrag). Das Innehaben (tatsächliche Nutzung bei rechtlicher Verfügungsbefugnis) der Wohnung ist Voraussetzung für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer.

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

Anne_Berlin, Donnerstag, 19.06.2025 (vor 166 Tagen) @ Alfred

Hi, danke. Also sie steht nicht im Mietvetrag, der läuft nur auf mich. Würde das also ausreichen, dass sie keinenSteuer dafür zahlen muss?

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

Alfred @, Freitag, 20.06.2025 (vor 165 Tagen) @ Anne_Berlin

Vermutlich muss die Tochter das der Berliner Finanzbehörde deutlicher sagen. Etwa so: "Ich habe die Nebenwohnung nicht inne sondern nutze dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit."

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

Anne_Berlin, Samstag, 21.06.2025 (vor 164 Tagen) @ Alfred

Dankeschön, wir probieren das mal.

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

René ⌂ @, Montag, 01.09.2025 (vor 92 Tagen) @ Anne_Berlin

und hat es geklappt?

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

Anne_Berlin, Mittwoch, 19.11.2025 (vor 13 Tagen) @ René

Gute Frage. Habt ihr ein ähnliches Problem?

Wir haben im Juni die Behörde angeschrieben, dem Bescheid widersprochen und wie oben vorgeschlagen die Situation erläutert.
Ausserdem hat sie sich bei meiner Adresse abgemeldet und ist nur noch beim Vater gemeldet.

Bis heute (Mitte November) haben wir keinerlei Rückmeldung.

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

Kommunalfreund @, Freitag, 21.11.2025 (vor 11 Tagen) @ Anne_Berlin

Gute Frage. Habt ihr ein ähnliches Problem?

Wir haben im Juni die Behörde angeschrieben, dem Bescheid widersprochen und wie oben vorgeschlagen die Situation erläutert.
Ausserdem hat sie sich bei meiner Adresse abgemeldet und ist nur noch beim Vater gemeldet.

Bis heute (Mitte November) haben wir keinerlei Rückmeldung.

Sind Sie doch froh es kann ihnen doch nichts besseres passieren - Vorschlag von Alfred vollkommen treffend!
Es kommt allerdings selten vor, dass sich jamand noch meldet hier !!

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

Anne_Berlin, Freitag, 21.11.2025 (vor 11 Tagen) @ Kommunalfreund

Ja, ich bin auch froh - vorausgesetzt, dass nichts mehr vom Amt nachkommt. Aber ich hatte gestern nochmal das ursprüngliche Schreiben angeschaut und da fiel mir auf, dass darin stand, eine weitere Nachricht würde man nur erhalten, wenn eine Steuerpflicht festgestellt wird. Insofern gehe ich nach 5 Monaten jetzt mal davon aus, dass das abgehakt ist.
Danke nochmal an Alfred!