Zweitwohnunsteuer für pflegebd. behinderten Rentner der nicht Eigentümer ist?

Floh, Freitag, 04.07.2025 (vor 2 Tagen)

Liebes Leute, ich hoffe auf euer Wissen!

Folgende Lage:
Meine Mutter besitz mit Erstwohnsitz ein denkmalgeschütztes Haus mit Einliegerwohnung in einem Ort der Zwst erhebt. Sie ist nicht Zwst-pflichtig aufgrund des Erstwohnsitzes.
Die Zwst wurde erst nach Erwerb des Hause erhoben und gilt nun auch einige Jahre rückwirkend.
Nun ist mein Vater (60% Behindert mit Pflegestufe) aufgefordert im Quartal ca. 600,- Zwst zu zahlen auch wenn er nicht im Grundbuch steht aber weil er Angehöriger ist. Er wird von meiner Mutter gepflegt. D.h. wenn sie dort ist muss er mit da er nicht alleine sein kann.

Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es von der Steuer befreit zu werden damit die Immobilie nicht verkauft werden muss.
Zb. Behinderung/Pflege als Grund? Nur die Einliegerwohnung angeben da sie deutlich kl ist als die gesamte Fläche mit 120 qm.? Wieso muss er als Angehöriger zahlen? Wenn dann da Verheirateter. Sonst müssten ja mit dem Argument auch Kinder und Enkel zahlen da sie Angehörige sind.
Kann ggf auch der Denkmalschutz eine Rolle spielen?

Vielen Dank im Voraus!
Florian