Bestätigung des Arbeitgebers für Nebenwohnsitz üblich?
Ist es üblich, dass Bürgeramt Bestätigung des Arbeitgebers verlangt, derzufolge Nebenwohnsitz notwendig und nur an bestimmten Tagen genutzt wird?
Sehr wichtig wohl in welcher Gemeinde - je nach Satzung - dennn es gibt keine bundeseinheitliche Vorgehensweise es wird viel geschätzt - und geschätzt ist auch nicht gewogen
Bei rechtzeitiger Anmeldung des einzigen (neuen) Nebenwohnsitzes (zwecks Standortwechsel beim bisherigen Arbeitgeber mit ca. 200Km Entfernung zum Hauptwohnsitz und ursprünglichen Arbeitgeberstandort) musste ich ein Formular ausfüllen, in dem ich angegeben musste, an welchen Wochentagen genau und wie vielen Wochen genau ich den Nebenwohnsitz nutzen werde, sowie die Anzahl der Urlaubstage, in denen ich am Nebenwohnsitz mich aufhalten werde.
Als ob ich das vorher so genau wüsste, habe ich zwei bestimmte Kalendertage der Woche als Aufenthalt im Nebenwohnsitz angegeben und keine Urlaubstage dort.
Im Grunde geht es den Kommunen nur noch ums Geld alleine - von Ort zu Ort erfinderischer
So manche Kämmerer sind erfinderisch!
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- Bestätigung des Arbeitgebers für Nebenwohnsitz üblich? -
tres,
30.07.2025
- Bestätigung des Arbeitgebers für Nebenwohnsitz üblich? - Kommunalfreund, 31.07.2025
- Bestätigung des Arbeitgebers für Nebenwohnsitz üblich? - René, 01.09.2025