Zweitwohnunsteuer für pflegebd. behinderten Rentner der nicht Eigentümer ist?
Je nach Kommune ist es entscheidend, wer die Wohnung inne hat bzw. konkret bewohnt. Die Größe ist allenfalls eine Rolle bei der Ermittlung der Steuerhöhe (wenn bspw. die qm-Zahl für die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen wird). Für Pflege könnte es Härtefalleregeln oder Ausschlüsse geben - ebenso je nach Behörde.
Keine Rolle spielt die Grundbuchfrage und der Denkmalschutz.
Was eher zu fragen wäre: braucht eine Person in der Pflege mehr als 1 Wohnung?
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Floh,
04.07.2025
- Zweitwohnunsteuer für pflegebd. behinderten Rentner der nicht Eigentümer ist? - Rebell, 06.07.2025
- Zweitwohnunsteuer für pflegebd. behinderten Rentner der nicht Eigentümer ist? - René, 03.09.2025