Zweitwohnunsteuer für pflegebd. behinderten Rentner der nicht Eigentümer ist?

René ⌂ @, Mittwoch, 03.09.2025 (vor 116 Tagen) @ Floh

Je nach Kommune ist es entscheidend, wer die Wohnung inne hat bzw. konkret bewohnt. Die Größe ist allenfalls eine Rolle bei der Ermittlung der Steuerhöhe (wenn bspw. die qm-Zahl für die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen wird). Für Pflege könnte es Härtefalleregeln oder Ausschlüsse geben - ebenso je nach Behörde.

Keine Rolle spielt die Grundbuchfrage und der Denkmalschutz.

Was eher zu fragen wäre: braucht eine Person in der Pflege mehr als 1 Wohnung?


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