ZWS in Kiel als Student

Britouch @, Montag, 07.05.2007 (vor 6666 Tagen) @ Felix

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem.
Ich bin vor ca. einem Jahr aus Kiel weggezogen.
Den Zweitwohnsitz für die Wohnung habe ich aber behalten und eine Untermieterin genommen bis ich die Wohnung grad an meine Schwester übergeben habe.
Ich habe die Wohnung in der Zeit aber nicht bewohnt.

Man muss keine ZWS zahlen, wenn man durch einen Untermietvertrag nachweisen kann, dass man die Wohnung selbst nicht genutzt hat ( und der Mieter unter der Adresse gemeldet ist).
Problem bei mir ist, dass ich das aus anderen Gründen nicht tun kann und ich einen anderen Weg suche.

Ich habe jetzt gelesen, dass man auch in eheähnlichen Verhältnissen lebend als Partner eine Zweitwohung unter der Woche als "Arbeitswohnung" haben darf.
Ich frag mich nur, ob das ebenso für Studenten gilt.

Gibt es bestimmte Vorgaben bezüglich der Kaltmiete- nach der sich die ZWS berechnet>
Die Wohnung gehört meinen Eltern, die sie mir ja rein theoretisch für 1€ vermietet haben können. Dann hätte ich jährlich nur 1,20€ zu zahlen. Also für den Zeitraum von 7 Monaten 0,70€.
Das würde ja aber sicherlich kein Finanzamt durchgehen lassen. Da müsste es ja auch feste Sätze geben.>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion