Zweitwohnungssteuer bei Studierenden mit Behinderung in Dortmund?

Maxima Mania, Donnerstag, 18.09.2025 (vor 23 Stunden, 53 Minuten)

Hallo zusammen,

ich bin blind und beginne ab Oktober 2025 ein Studium in Dortmund. Aus Gründen der Mobilitätseinschränkung muss ich in Dortmund wohnen, weil ich den Weg zur Uni von Gelsenkirchen aus nicht alleine mit der Bahn bewältigen kann.
Ich habe jetzt den Mietvertrag vom Studierendenwerk Dortmund bekommen und weiß leider nicht, ob ich auch die Zweitwohnungssteuer bezahlen muss, wenn ich den Wohnsitz bald anmelde. Und wie ist es mit Rundfunkgebühren bei einer Behinderung?
Bei einer Behinderung ist man doch grundsätzlich von gewissen Steuern befreit, aber ich bin mir nicht sicher, wie es bei der Zweitwohnungssteuer aussieht.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.

Schöne Grüße

Maxima Mania

Zweitwohnungssteuer bei Studierenden mit Behinderung in Dortmund?

Rebell @, Freitag, 19.09.2025 (vor 7 Stunden, 40 Minuten) @ Maxima Mania

Hallo zusammen,

ich bin blind und beginne ab Oktober 2025 ein Studium in Dortmund. Aus Gründen der Mobilitätseinschränkung muss ich in Dortmund wohnen, weil ich den Weg zur Uni von Gelsenkirchen aus nicht alleine mit der Bahn bewältigen kann.

Dazu gibt nur eine Antwort: Anmeldung mit Erstwohnsitz- denn damit hat Dortmund keinen Aufwand eine Zweitwohnungssteuer - aber die Einnahmen im Kommunalen Finanzausgleich wesentlich einfacher und ertragreicher!

Ich habe jetzt den Mietvertrag vom Studierendenwerk Dortmund bekommen und weiß leider nicht, ob ich auch die Zweitwohnungssteuer bezahlen muss, wenn ich den Wohnsitz bald anmelde. Und wie ist es mit Rundfunkgebühren bei einer Behinderung?

Empfehlung nicht Zweitwohnsitz sondern Erstwohnsitz anmelden - dann passt es!

Bei einer Behinderung ist man doch grundsätzlich von gewissen Steuern befreit, aber ich bin mir nicht sicher, wie es bei der Zweitwohnungssteuer aussieht.

Die Zweitwohnsitzsteuer ist generell vorgesehen um die Anzahl der Zweitwohnsitze zu verringern
ob nun in CSU oder SPD regierten Ländern - es geht um den KFAG-- darf man feststellen - mit der Zweitwohnungssteuer ist die "Auslobung" so perfekt wie bei der ?!? "Auslänger" raus! Allerdings mit dem Unterschied - die ?!? wird vom Verfassungsschutz beobachtet -CSU und SPD eben nicht

Es gibt auch noch die unseriöse Argumentation - "Wohnungsnot" da Zweitwohnsitze nicht ganzjährig genutzt - während die illegale Vermietung von Ferienwohnungen überall geduldet - obwohl diese auch nicht an allen Tagen genutzt werden, allerdings sind Vermietungen an Feriengäste pro Woche wesentlich ertragreicher wie an Bürger mit Erstwohnsitz im Monat

In der Regel nutzen diese Vorteile die allermeisten Kommunalpolitiker selbst und befürworten aber die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - bundesweit!!

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.>

Schöne Grüße

Maxima Mania