Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Orlando, Samstag, 20.12.2025 (vor 8 Tagen)

Seit 2022 habe ich einen Zweitwohnsitz in einer zweitwohnsitzsteuererhebenen Gemeinde: alles fristgerecht angemeldet.
Bisher wurden keine Steuern festgesetzt bzw eingefordert.
Plane, den Wohnsitz Ende 2026 aufzugeben: kann die Gemeinde bei Abmeldung und evtl. Bemerken des Versäumnisses Steuern nachfordern?
Hat jdm. von euch hierzu Infos?
Danke

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Rebell @, Montag, 22.12.2025 (vor 6 Tagen) @ Orlando

Seit 2022 habe ich einen Zweitwohnsitz in einer zweitwohnsitzsteuererhebenen Gemeinde: alles fristgerecht angemeldet.
Bisher wurden keine Steuern festgesetzt bzw eingefordert.
Plane, den Wohnsitz Ende 2026 aufzugeben: kann die Gemeinde bei Abmeldung und evtl. Bemerken des Versäumnisses Steuern nachfordern?

es kommt auf die Gemeinde an - ob in Bayern? es ist garantiert möglich es gibt Fälle 4 bis 5Jahre rückwirkend - je nach Satzungen.
Es gibt wohl Fälle wo eben über Gerichte die Satzung als rechtwidrig ein Urteil gefällt wurde und diese Gemeinde wohl das Recht hatte bis zu 6 Jahre rückwirkend eine neue Satzung erlassen - dabei durfte allerdings der neue Bescheid nicht höher ausfallen.

Mit dem Instrument Zweitwohnungssteuer wird besonders in Bayern mit vielen Fragen ein Zweitwohsitzler konfrontiert.

Hat jdm. von euch hierzu Infos?
Danke

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Orlando, Dienstag, 23.12.2025 (vor 5 Tagen) @ Rebell

Der Zweitwohnsitz ist in Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um ein Tinyhouse:
vielleicht relevant?

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Alfred @, Donnerstag, 25.12.2025 (vor 2 Tagen) @ Orlando

Hier geht es wohl um die Festsetzungsfrist gem. § 169 der Abgabenordnung und nicht um Bavariaphobie.
Tiny-House dürfte keine Rolle spielen

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Orlando, Freitag, 26.12.2025 (vor 2 Tagen) @ Alfred

Danke: also vier Jahre ab 01.09.22 - was passiert, wenn ich zum Ende 09/26 kündige. Kann rückwirkend nachgefordert werden?

Zweitwohnungsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Alfred @, Freitag, 26.12.2025 (vor 1 Tag, 17 Stunden, 15 Min.) @ Orlando

Danke: also vier Jahre ab 01.09.22 -

ab 01.01.23 - maßgeblich ist das Kalenderjahr.

was passiert, wenn ich zum Ende 09/26 kündige. Kann rückwirkend nachgefordert werden?

Wenn dann ab 1.1.2023 - aber da würde ich mich nicht darauf verlassen.