Seit 2022 habe ich einen Zweitwohnsitz in einer zweitwohnsitzsteuererhebenen Gemeinde: alles fristgerecht angemeldet.
Bisher wurden keine Steuern festgesetzt bzw eingefordert.
Plane, den Wohnsitz Ende 2026 aufzugeben: kann die Gemeinde bei Abmeldung und evtl. Bemerken des Versäumnisses Steuern nachfordern?
es kommt auf die Gemeinde an - ob in Bayern? es ist garantiert möglich es gibt Fälle 4 bis 5Jahre rückwirkend - je nach Satzungen.
Es gibt wohl Fälle wo eben über Gerichte die Satzung als rechtwidrig ein Urteil gefällt wurde und diese Gemeinde wohl das Recht hatte bis zu 6 Jahre rückwirkend eine neue Satzung erlassen - dabei durfte allerdings der neue Bescheid nicht höher ausfallen.
Mit dem Instrument Zweitwohnungssteuer wird besonders in Bayern mit vielen Fragen ein Zweitwohsitzler konfrontiert.
Hat jdm. von euch hierzu Infos?
Danke