Dienstlicher 2. Wohnsitz

Kathi, Dienstag, 03.03.2026 (vor 16 Tagen)

Hallo liebe Forumsgemeinde :-)

ich bin frischling im Thema UND im Forum.
Habe mich etwas durchgelesen ,möglicherweise gibt es in den Untiefen ein ähnlichen Thread,aber ich hab ihn nicht gefunden.
Vorab schon einmal danke für die Möglichkeit meine Frage hier loszuwerden .

Sachverhalt :

1. Wohnsitz Osnabrück

Dienstlich versetzt für 1,5 - 2 Jahre nach Berlin ,pendeln logischerweise unmöglich also musste eine Wohnung her,die nun mit einem Dienstkollegen als WG geteilt wird.

Die Zweitwohnsitz Steuer in Berlin ist unverschämt. Welche Möglichkeiten gibt es ,dieses Problem so schlank wie möglich ohne Aufgabe des 1. Wohnsitzes zu lösen ? Denn der 1. Wohnsitz ist und soll Heimat bleiben.


Besten Dank für eure Hilfe
Viele Grüße

Kathrin

Dienstlicher 2. Wohnsitz

Rebell @, Donnerstag, 05.03.2026 (vor 14 Tagen) @ Kathi


1. Wohnsitz Osnabrück

Dienstlich versetzt für 1,5 - 2 Jahre nach Berlin ,pendeln logischerweise unmöglich also musste eine Wohnung her,die nun mit einem Dienstkollegen als WG geteilt wird.

Die Zweitwohnsitz Steuer in Berlin ist unverschämt. Welche Möglichkeiten gibt es ,dieses Problem so schlank wie möglich ohne Aufgabe des 1. Wohnsitzes zu lösen ? Denn der 1. Wohnsitz ist und soll Heimat bleiben.


Besten Dank für eure Hilfe
Viele Grüße

Kathrin

Kurzum erklärt: In ganz Deutschland sind inzwischen Bürger mit Zweitwohnsitz unerwünschte Geschöpfe - welche man mit der Zweitwohnungssteuer ausgiebig "melken kann " mit dem Vorwand ;"Wer sich eine Zweitwohnung leisten kann- kann auch geschröpft werden"

Egal welche Partei regiert - denn Geld stinkt nicht - und Rechtsprechung verdient allmählich den Namen nicht mehr - Gerichte zu beschäftigen gehöft zu unserem Staatswesen !

Dienstlicher 2. Wohnsitz

Kathi, Dienstag, 10.03.2026 (vor 10 Tagen) @ Rebell

@ Rebell,besten Dank für deine Rückmeldung,ja es gibt so einige Baustellen in diesem Land an denen wirklich mal gearbeitet werden darf( selbstverständlich sind damit keine Straßen und Häuser gemeint )

Dienstlicher 2. Wohnsitz

René ⌂ @, Donnerstag, 12.03.2026 (vor 7 Tagen) @ Rebell

Kurzum erklärt: In ganz Deutschland sind inzwischen Bürger mit Zweitwohnsitz unerwünschte Geschöpfe - welche man mit der Zweitwohnungssteuer ausgiebig "melken kann " mit dem Vorwand ;"Wer sich eine Zweitwohnung leisten kann- kann auch geschröpft werden"

Schaffst du es auch nur einmal, eine Frage zu beantworten - ohne diesen Pauschalkram? Sorry, das hilft niemanden weiter!

Dienstlicher 2. Wohnsitz

René ⌂ @, Donnerstag, 12.03.2026 (vor 7 Tagen) @ Kathi

Du hast damit mehr als eine Wohnung, also musst du beide melden. Wenn du verheiratet bist (oder Lebenspartnerschaft), sieht die Welt recht entspannt aus. Dann ist die Wohnung ja dem Gelderwerb und dank höchstrichterliche Rechtsprechung befreit. Dann wäre die Hauptwohnung auch in Osnabrück.

Bist du Solo, kannst du von der Regelung keinen Gebrauch machen. Und dann wäre es wohl schon ein Grenzfall, ob die Hauptwohnung nicht Berlin wäre - abhängig von deiner zeitlichen Verteilung.

Die Zweitwohnungsteuer selbst wäre dann ein Aufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, so für den Hinterkopf für die Steuer.

Dienstlicher 2. Wohnsitz

Rebell @, Samstag, 14.03.2026 (vor 5 Tagen) @ René

Du hast damit mehr als eine Wohnung, also musst du beide melden. Wenn du verheiratet bist (oder Lebenspartnerschaft), sieht die Welt recht entspannt aus. Dann ist die Wohnung ja dem Gelderwerb und dank höchstrichterliche Rechtsprechung befreit. Dann wäre die Hauptwohnung auch in Osnabrück.


Dazu ist wohl keine weitere Anmerkung dienlich


Bist du Solo, kannst du von der Regelung keinen Gebrauch machen. Und dann wäre es wohl schon ein Grenzfall, ob die Hauptwohnung nicht Berlin wäre - abhängig von deiner zeitlichen Verteilung.

Es bleibt wohl dabei mit der Zweitwohnungssteuer will man eine Enteignung durch die Hintertür - Händn weg von fremdem Eigentum - die Befürworter der Zweitwohnungssteuer sind wohl immer die gleichen


Die Zweitwohnungsteuer selbst wäre dann ein Aufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, so für den Hinterkopf für die Steuer.

Dienstlicher 2. Wohnsitz

René ⌂ @, Montag, 16.03.2026 (vor 4 Tagen) @ Rebell

Es bleibt wohl dabei mit der Zweitwohnungssteuer will man eine Enteignung durch die Hintertür - Händn weg von fremdem Eigentum - die Befürworter der Zweitwohnungssteuer sind wohl immer die gleichen

So ein Quatsch.

Ja, es gibt Leute, die in jeder Steuer eine "Enteignung durch die Hintertür" sehen. Ich sehe auch einen Staat, der Leistungen für die Öffentlichkeit erbringt. Losgelöst der Frage, ob man genau diese Steuer nun befürwortet oder nicht, hilft so eine unsägliche Debatte in keinster Weise.