Zweitwohnungsteuer für Schüler über 18 Jahre mit Wohnsitz bei beiden getrennt l
Knackpunkt für die Steuerpflicht ist das Innehaben der zwangsgetauften Nebenwohnung. Es dürfte sich wohl so verhalten:
„Die Tochter hat die Nebenwohnung nicht inne. Sie nutzt dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit.“
Diesen schmalen Zweizeiler würde ich dem Finanzamt mitsamt der unausgefüllten ZW-Steuererklärung zukommen lassen.
Was das Finanzamt damit macht, wird sich zeigen.
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astrel,
05.03.2026
- Zweitwohnungsteuer für Schüler über 18 Jahre mit Wohnsitz bei beiden getrennt l - Alfred, 05.03.2026