Zweitwohnungsteuer für Schüler über 18 Jahre mit Wohnsitz bei beiden getrennt l

Alfred @, Donnerstag, 05.03.2026 (vor 37 Tagen) @ astrel

Knackpunkt für die Steuerpflicht ist das Innehaben der zwangsgetauften Nebenwohnung. Es dürfte sich wohl so verhalten:

„Die Tochter hat die Nebenwohnung nicht inne. Sie nutzt dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit.“

Diesen schmalen Zweizeiler würde ich dem Finanzamt mitsamt der unausgefüllten ZW-Steuererklärung zukommen lassen.
Was das Finanzamt damit macht, wird sich zeigen.


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