Dienstlicher 2. Wohnsitz

Rebell @, Samstag, 14.03.2026 (vor 3 Tagen) @ René

Du hast damit mehr als eine Wohnung, also musst du beide melden. Wenn du verheiratet bist (oder Lebenspartnerschaft), sieht die Welt recht entspannt aus. Dann ist die Wohnung ja dem Gelderwerb und dank höchstrichterliche Rechtsprechung befreit. Dann wäre die Hauptwohnung auch in Osnabrück.


Dazu ist wohl keine weitere Anmerkung dienlich


Bist du Solo, kannst du von der Regelung keinen Gebrauch machen. Und dann wäre es wohl schon ein Grenzfall, ob die Hauptwohnung nicht Berlin wäre - abhängig von deiner zeitlichen Verteilung.

Es bleibt wohl dabei mit der Zweitwohnungssteuer will man eine Enteignung durch die Hintertür - Händn weg von fremdem Eigentum - die Befürworter der Zweitwohnungssteuer sind wohl immer die gleichen


Die Zweitwohnungsteuer selbst wäre dann ein Aufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, so für den Hinterkopf für die Steuer.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion