Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt
§169 Abgabenordnung - vier Jahre.
Eine Steuer, die im Jahre 2022 fällig wurde, beginnt diese Zeit zum Jahresende zu laufen. Also 2023/2024/2025/2026. Es könnte also noch im Jahre 2026 für 2022 erhoben werden.
Du tust dir nur keinen Gefallen, wenn du das Thema nach 2027 schiebst, nur um dann 2022 sicher zu haben. Dann kommt ja am anderen Ende 1 Jahr dazu.
Der Gesetzgeber kennt kein "Tiny House", was man anmelden kann. Er hat Definitionen, was eine Wohnung ist.
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Orlando,
20.12.2025
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Rebell,
22.12.2025
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- Zweitwohnungsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt - Alfred, 26.12.2025
- Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt - René, 13.03.2026
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