Zweitwohungssteuer Gemeinde Dahme (Ostholstein)

Rebell @, Donnerstag, 23.07.2026 (vor 2 Tagen) @ Stef

Ich war in den beiden Jahren jeweils bis zu 12 Nächte jährlich vor Ort. Immer zu Renovierungszwecken und ET-Versammlungen. Seit Oktober 2024 bin ich nicht mehr in meiner Ferienwohnung gewesen.

ja damit hast wohl selbst einen kleinen ???? gemacht

Trotzdem soll ich für 2025 Zweitwohnungssteuer zahlen, weil ich die Wohnung nur zu 60% vermietet hatte. Die restliche Zeit stand sie mir ja ???leer
.intelligenter wäre wohl gewesen, wenn Du nachgewiesen hättest, dass für alle Monate ein Mietverhältnis bestand - egal ob diese Mieter nun deine Wohnung genutzt hätten oder nur gemietet ohne selbst Dein Wohnung zu nutzen. Wertzuwachs oft höher als Mietproblemen.

Gibt es Erfahrungen oder Urteile hierzu? nicht in breiter Öffentlichkeit bekannt.

Habe bisher im Netz nichts gefunden.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

In Bayern gibt es allerdings Satzungen "Teilungssatzung" da ist eine Nutzung als Zweitwohnung nicht mehr .-.-.-.-- wenn an mehr als an -- Tagen eine Vermietung nachgewiesen wird - ohne solchen Nachweis ist Nutzung als Zweitwohnung nicht erlaubt!!

Der Grund bei 9000 Einwohner gab es über viele Jahre mehr als 2500 Zweitwohnungen - alle auf den ehemaligen Grundstücken von Einheimischen ??

Grundstücke zu höchsten Preisvorstellungen verkauft und danach !!!

????? spielt bei Zweitwohnungssteuer eine ganz entscheidende Rolle - die Zweitwohnungssteuer nur noch A*) - kommunalpolitische Entscheidung !!

*)In diesem Forum ??? nicht zulässig


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