Bundesverwaltungsgericht 22.7.2026
. Mit ihrer Revision macht die Klägerin geltend, die angefochtenen Bescheide seien rechtswidrig. Sie könnten insbesondere nicht auf die Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten gestützt werden, weil diese gegen Art. 105, Art. 20 Abs. 3 und Art. 3 GG verstoße.
Wie soll man mit dieser Information sinnvoll diskutieren können? Die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit wurde schon in den 80ern festgestellt.
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Rebell,
07.07.2026
- Bundesverwaltungsgericht 22.7.2026 - René, 06.09.2026